Die geplante Rentenreform wurde vor knapp zwei Wochen vorgestellt und führte dabei zu gemischten Reaktionen. Wer sich die angestrebten Änderungen einmal genauer betrachtet, wird auch verstehen, dass es wohl kein eindeutiges Befürworten oder Ablehnen geben kann, da das ganze Thema dafür viel zu komplex ist. Die größte Sorge ist auf jeden Fall, dass die Reform auf lange Sicht wohl für steigende Lohnkosten sorgen könnte, die am Ende vor allem auch die Betriebe zusätzlich belasten werden.
Die Rentenreform wurde nun am 23. Mai 2014 von der Bundesregierung beschlossen und wird damit rechtskräftig. Die damit verbundenen Änderungen stoßen dabei nicht nur auf Zustimmung. Auch im Handwerk hat meine eine differenzierte Meinung zu der Reform und betrachtet den einen oder anderen Punkt durchaus kritisch.
Das vorzeitige in-Rente-Gehen, ohne dabei Abschläge in Kauf nehmen zu müssen, stößt demnach bei Karsten Drews, Vizepräsidenten der Handwerkskammer Cottbus und Vertreter der Arbeitnehmer, auf fruchtbaren Boden. Denn Drews ist davon überzeugt, dass sich Arbeitnehmer im Handwerk nach einer Renteneinzahlzeit von 45 Jahren durchaus verdient haben, vorzeitig und abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen. Außerdem wünscht sich Drews mehr solcher flexiblen und angepassten Modelle für den Übergang in die Rente der Arbeitnehmer.
Dr. Christoph Schäfer, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Cottbus, dagegen äußert auch Kritik an der Rentenreform. Denn man müsse sich natürlich auch bewusst darüber sein, dass die geplanten Kosten auch irgendwie getragen werden müssen. Dies wird demnach über die Beitragszahler und Betriebe der Fall sein, was sich damit über kurz oder lang in höheren Lohnkosten niederschlagen wird. Dennoch sieht Schäfer die Mütterrente unumstritten als gerecht und nötig. Ebenfalls kritisch steht Schäfer der Rente mit 63 gegenüber. Seiner Meinung nach wäre es sinnvoller gewesen, hier zu bewerten, ob jemand noch in der Lage sei bis 65 Jahre oder 67 Jahre zu arbeiten. In diesen Fällen, in denen das nicht mehr möglich ist, ist eine frühzeitige Rente mit 63 natürlich absolut legitim. Wer aber noch arbeitsfähig in diesem Alter sei, solle demnach auch noch entsprechend bis 65 Jahre oder 67 Jahre arbeiten.
Einig sind sich Kritiker wie Befürworter darin, dass es gut ist, dass selbstständige Handwerker von der Reform profitieren, sofern sie freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

















