In Zeiten des Fachkräftemangels muss man sich in den Betrieben überlegen, welche Maßnahmen in Frage kommen, um Abhilfe zu schaffen. Gerne greifen Dachdecker dabei auf die Möglichkeit zurück, Arbeitnehmer mit Eintritt des Rentenalters weiter zu beschäftigen. Doch war dies bisher nicht sonderlich attraktiv für Arbeitnehmer und -geber. Dank des aktuellen Beschlusses der Bundesregierung zur Flexi-Rente wird dies nun erleichtert.
Im Grundsatz gilt natürlich, dass sich jeder seine Rente verdient hat. Doch macht der Fachkräftemangel es hier und da durchaus möglich, dass Arbeitnehmer auch im Rentenalter noch in ihren Betrieben beschäftigt bleiben. Für die Arbeitnehmer kann ein Grund sein, dass sie weiterhin eine Aufgabe haben möchten. Für den Arbeitgeber heißt es vor allem, dass wertvolles Fachwissen nicht von heute auf morgen verloren geht. Am Ende ist es also eine Win-Win-Situation für beide Parteien. Dennoch war sie bislang finanziell für beide Seiten nicht sonderlich attraktiv und daher auch nicht unbedingt praktiziert.
Aktuelle Rechtslage für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Nach bisheriger Regelung galt es, dass ein Arbeitnehmer starke finanzielle Einbußen hinnehmen musste, wenn er mit 63 Jahren in Teilrente geht, aber auch noch für den Betrieb arbeitet. Dabei war es entscheidend, wie hoch der Zuverdienst ausfällt und wie sehr die empfangene Rentenzahlung dadurch gleichzeitig gekürzt wurde. Arbeitete ein Arbeitnehmer nach seinem gesetzlichen eingetreten Rentenalter (hier 65 Jahre und vier Monate) noch im Betrieb, so hatte der Arbeitgeber bisher weiterhin 1,5 Prozent des Lohns als Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen.
Veränderung Dank Flexi-Rente
Im Rahmen eines aktuellen Beschlusses der Bundesregierung wird es zukünftig eine Flexi-Rente geben, die es Betrieben und Arbeitnehmern ermöglichen soll, Fachwissen älterer Mitarbeiter nicht adhoc zu verlieren und somit den Fachkräftemangel in gewisser Weise zu kompensieren. So wird in Zukunft eine stufenlose Teilrente ab dem 63. Lebensjahr möglich sein. Wer demnach mit 63 Jahren in Teilrente geht, soll weniger von seinem Zuverdienst abgeben müssen. Gleiches gilt bei einer Weiterbeschäftigung in Teilzeit nach Eintritt des offiziellen gesetzlichen Rentenalters.
Karl-Heinz Schneider, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) freut sich: „Der ZVDH begrüßt die Einigung der Koalition zum Thema Flexi-Rente. Erfreulich ist dabei, dass die langjährige Forderung des Handwerks nach flexibleren Regelungen beim Zuverdienst berücksichtigt wurde. Auch der Wegfall der Arbeitgeber-Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für erwerbtätige Rentner sehen wir positiv. Mit diesen Neuerungen werden echte Anreize geschaffen, um auch nach Eintritt ins Rentenalter weiterzuarbeiten. Dies kann ein Beitrag zur Fachkräftesicherung im Handwerk sein. Auch im Dachdeckerhandwerk ist es durchaus vorstellbar, alt gediente Mitarbeiter beratend einzusetzen, zum Beispiel im Ausbildungsbereich.“