Seit Mitte 2008 gilt in Deutschland, dass der Verkäufer bei Bauproduktmängeln nicht die Kosten für den erneuten Aus- und Einbau trägt, sondern diese vom Verarbeiter übernommen werden müssen. Durch eine Gesetzeslücke bleibt der Handwerksbetrieb auf den zusätzlichen Kosten sitzen. Führende Verbände haben sich nun zusammengetan, um mit Hilfe der Handwerks-Initiative „Mit einer Stimme“ und eine Online-Petition gegen diesen Missstand vorzugehen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Juli 2008, dass nicht der Verkäufer eines bereits eingebauten, mangelbehafteten Bauproduktes die Kosten für den Austausch tragen muss, sondern der Verarbeiter. Damit werden die Haftung und die Kosten auf den Handwerksbetrieb abgewälzt, der unter Umständen damit finanziell in die Ruin getrieben wird.
Die Initiative „Mit einer Stimme“ hat sich zum Ziel gesetzt, eine gesetzliche Regelung für diesen Zustand zu erwirken. „Wir brauchen endlich ein Gewährleistungsrecht, dass denjenigen verantwortlich macht, der den Schaden verursacht hat“, betont der Präsident des Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Karl-August Siepelmeyer.
Mit Hilfe einer Online-Petition soll das Thema im Frühjahr 2015 in den Bundestag gebracht werden. Dafür sucht die von Decor Union, dem Bundesverband Estrich und Belag, dem Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik, dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und dem Netzwerk Boden und Parkettprofil gegründete Initiative nach Unterstützern, die mit Ihrem Namen die Online-Petition zeichnen. Mindestens 50.000 Unterschriften werden für die geplante Petition benötigt.
Weitere Informationen und Unterstützung:
Handwerks-Initiative „Mit einer Stimme“

















