Mit dem Ausstieg von Hochtief aus dem Arbeitgeberverband wollte der Baukonzern vor allem Kosten sparen. Doch die Arbeitnehmervertreter haben den Kampf aufgenommen und fordern für die Arbeitnehmer die gleichen Bedingungen, die im Flächentarif gelten. Denn ein Haustarifvertrag darf nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Mit der Angleichung der Lohnerhöhung ist nun ein erster Verhandlungserfolg geglückt.
In den zähen Verhandlungen zwischen dem Baukonzern Hochtief und den Arbeitnehmervertretern um einen angemessenen Haustarifvertrag konnte die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) nun einen ersten Erfolg verbuchen. Auf Druck der Gewerkschaft erhöht der Baukonzern rückwirkend ab Mai 2017 die Löhne um 2,2 Prozent im Westen und 2,4 Prozent im Osten.
Ein Haustarifvertrag darf nicht zur Kosteneinsparung dienen
Das Zugeständnis liegt deutlich über dem ursprünglich in der ersten Verhandlungsrunde angebotenen Lohnerhöhung von 1,4 Prozent und entspricht damit der im Flächen-Tarifvertrag vereinbarten Lohnerhöhung. “Wir haben von Anfang an klar gemacht: Wer aus dem Arbeitgeberverband austritt, braucht sich keine Hoffnung darauf zu machen, dass wir für einen Billig-Haustarifvertrag zu haben sind”, betont IG BAU-Bundesvorstandsmitglied und Hochtief-Aufsichtsrat Carsten Burckhardt. “Eine Verschlechterung gegenüber dem Flächentarif wird es mit der IG BAU nicht geben.” So vertritt die IG BAU auch weiterhin die Interessen der 3.500 Arbeitnehmer bei Hochtief.
Statt Flächentarif zähe Verhandlungen um einen Haustarif
Durch den Austritt des größten Bauunternehmens in Deutschland aus dem Arbeitgeberverband im Januar diesen Jahres, fühlte sich Hochtief nicht mehr an den Flächen-Tarifvertrag in der Bauwirtschaft gebunden und verhandelt seit dem mit der IG BAU über einen Haustarifvertrag. Die Verhandlungen ziehen sich jedoch hin und mussten letzte Woche auch in der dritten Verhandlungsrunde ergebnislos vertagt werden.
Haustarifvertrag muss Flächenvertrag entsprechen
Während Hochtief eine Kürzung des Urlaubs und die Entkoppelung der Löhne und Gehälter von den Flächentarifen fordert, erwartet die IG BAU die Anerkennung sämtlicher Tarifverträge der Deutschen Bauwirtschaft. Dies beinhaltet Forderungen über tarifliche Regelungen zur Bewältigung der modernen Zukunft, wie beispielsweise mobiles Arbeiten und Sabbatical-Ansprüche. Doch auch Baustellenunterkünfte, Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen müssen ebenso tariflich geregelt werden wie Sonderzahlungen und soziale Absicherung.

















