BERTHA mit Handwerkerparkausweisen für Berlin

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Foto: Hans-Peter Reichartz / pixelio.de

Nach langem Kampf lenkt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein und bietet Handwerkern und Gewerbetreibenden die Ausnahmeregelung BERTHA, mit der sie in allen Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Parkschein parken dürfen. BERTHA gilt ab November jeweils für bis zu vier Fahrzeuge und ist ein klares Signal zum weiteren Bürokratieabbau.

Zum 1. November 2012 tritt in Berlin die neue Ausnahmeregelung BERTHA in Kraft, die Berlinweite Erteilung von Handwerkerparkausweisen. Diese Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken in allen Berliner Parkraumbewirtschaftungszonen ohne Parkschein. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt kommt damit dem Wunsch der Koalition, sowie der Handwerkskammer und IHK nach, eine nutzerfreundlichen Parkgenehmigung einzuführen. „Wir schaffen einen unbürokratischen Weg, das viele Handwerker und Gewerbetreibende in ganz Berlin einfach und unkompliziert parken und damit ungehindert ihrer Arbeit nachgehen können,“ erläutert Verkehrsstaatssekretär Christian Gaeble die neue Regelung. Der neue Handwerkerparkausweis gilt damit auch als Bekenntnis zur Berliner Wirtschaft, nachhaltiges Wachstum und stabile Arbeitsplätze zu sichern. Gleichzeitig beweist die Ausnahmegenehmigung auch die Bereitschaft zum verstärkten Bürokratieabbau.

Die neuen Handwerkerparkausweise können von Handwerkern und Gewerbetreibenden unabhängig ihres Firmensitzes in Berlin beantragt werden. Auch gilt mit der neuen unbürokratischen Regelung nicht mehr der Nachweis von Einsatzorten in den Parkraumbewirtschaftungszonen. Lediglich die Zugehörigkeit zu einem in der Handwerksordnung gelisteten Beruf oder entsprechenden Branchen der IHK muss durch die Handwerks- bzw. Gewerbekarte oder IHK-Mitgliedsbescheinigung nachgewiesen werden. Ferner muss der Handwerker sein Fahrzeug zur Berufsausübung am Auftragsort zwingend benötigen und dies mit dem Arbeitsstättennachweis im Fahrzeug anzeigen.

Ausgegeben wird der Handwerkerparkausweis mit einer Gültigkeit von 6, 12 und 24 Monaten zum Preis von 130 Euro, 200 Euro und 350 Euro. Auch wenn bis zu vier verschiedene Kennzeichen auf der fälschungssicheren Vignette angegeben werden dürfen, so gilt die Ausnahmegenehmigung jeweils für das den Handwerkerparkausweis mitführende Fahrzeug. Weitere Kennzeichen können gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 25 Euro, 40 Euro oder 70 Euro hinzugefügt werden. Ab Oktober kann das Antragsformular für die Handwerkerparkausweise im Internet heruntergeladen werden. Ausgefüllte Anträge müssen mit Fahrzeugschein und Foto des Fahrzeuges bei einer der Staßenverkehrsbehörden in den Bezirken mit Parkraumbewirtschaftung eingereicht werden.

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