Die Bedingungen zum Elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren (ELSTAM) werden vereinfacht und erleichtern damit die Abwicklung. Das Handwerk befürwortet den Schritt, dass trotz der Einführung des ELSTAM-Verfahrens zum 01. Januar 2013 alternativ auch noch das klassische Meldeverfahren zur Lohnsteuer gültig bleibt. Gleichzeitig setzt sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) für eine reibungslose Umstellung ein.
Wenn am 01. Januar 2013 das neue elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren ELSTAM eingeführt wird, bleibt das papierbasierte Meldeverfahren erst mal parallel bestehen. Diese Entscheidung von Bund und Ländern wird vor allem vom ZDH begrüßt, der dadurch eine vereinfachte Übertragung der rund 42 Millionen Arbeitnehmerdaten in das elektronische Verfahren sieht. Gleichzeitig kann dadurch auch die benötigte Akzeptanz für das neue Prozedere geschaffen werden.
Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH, sieht einen großen Vorteil für das Handwerk: „Mittelfristig erwarten wir durch das neue elektronische Abzugsverfahren ELSTAM spürbare bürokratische Erleichterung für Betrieb.“ Gleichzeitig fordert er jedoch den Umstellungsaufwand so gering wie möglich zu halten und kündigt dazu Verhandlungen mit den Finanzverwaltungen von Bund und Ländern an. So wollen beide Institutionen rechtzeitig über den neuen Ablauf informieren, der bereits Ende diesen Jahres mit dem ersten Schritt beginnt. So müssen ab 1. Oktober 2012 alle ab 2013 zu berücksichtigenden Freibeträge im Lohnsteuerermäßigungsverfahren bei zuständigen Finanzamt neu eingetragen werden.

















