Beschäftigte auf dem Bau sind den verschiedensten Gefahren und Stoffen bei der täglichen Bewältigung ihrer Arbeit ausgesetzt. Gerade hinsichtlich der Bedienung von Baumaschinen sind die Arbeiter der meist starken Dieselabgas-Belastung ausgesetzt. Dies kann mitunter schlimme Folgen für die Gesundheit der Beschäftigten haben. Deswegen fordern die IG BAU und die Deutsche Umwelthilfe die Einführung der Filterpflicht für Baumaschinen.
Insbesondere die Arbeiten auf Baustellen machen den Einsatz von Baumaschinen in der Regel unverzichtbar. Diese Baumaschinen werden normalerweise mit Dieselmotoren betrieben, die die Beschäftigten und Anwohner der Baustellen gleichermaßen gesundheitlich gefährden. Bei Beschäftigten auf Baustellen konnten Studien bereits ein doppeltes so hohes Krebsrisiko gegenüber der durchschnittlichen Bevölkerung nachweisen. Umso wichtiger ist es, dass man diese Berufsgruppe besonders schützt. Daher fordern die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) eine flächendeckende Filterpflicht für dieselbetriebene Baumaschinen.
Gerade der Dieselruß stellt die besonders gesundheitsgefährdenden Bestandteile von Feinstaub (PM10) dar. Dieser Ruß kommt allerdings nicht nur von den Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs, vielmehr kommt er auch von Baumaschinen. Inzwischen konnten selbst wissenschaftliche Studien belegen, dass es in deutschen Städten mehr Dieselrußemissionen durch Baumaschinen gibt, als durch Straßenverkehrsfahrzeuge. Trotzdem gilt für solche eingesetzten Baumaschinen bis heute keine bundesweit gültige Filterpflicht. Die einzige Ausnahme besteht bei dem Einsatz der Maschinen in ganz oder teilweise geschlossenen Räumen, wie Tunnel oder Hallen. Ansonsten dürfen die Maschinen überall problemlos eingesetzt werden.
Nicht nur, dass die Arbeiter den Dieselabgasen schutzlos ausgesetzt sind, vor allem sind es vielmehr auch die Anwohner von Baustellen. Zwar gibt es die Umweltzonen für normale Fahrzeuge, nicht aber für die eingesetzten Maschinen auf Baustellen. Besonders die DUH kritisiert diese Regelung, denn die Sinnhaftigkeit der Umweltzone ist damit tatsächlich in Frage gestellt. Wie können Fahrzeuge nach Umweltzonen getrennt werden, wenn aber dieselbetriebene Baumaschinen ohne jegliche Filterpflicht ungehindert die Zonen passieren können? Des Weiteren muss man beachten, dass die Konzentration von Rußpartikeln durch Baumaschinen wesentlich höher ist, als die durch Fahrzeuge des Straßenverkehrs. Immerhin werden die Maschinen über einen längeren Zeitraum am gleichen Ort genutzt, was bei normalen Fahrzeugen so nicht der Fall ist.
Die IG BAU und DUH fordern von der Bundesregierung eine Erweiterung des bestehenden Bundesimmissionsschutzgesetzes, sowie eine Plakettenregelug für Baumaschinen in ausgewiesenen Umweltzonen. Darüber hinaus wird eine Ergänzung der „Technischen Regel für Gefahrstoffe“ (TRGS 554) angestrebt. Dies ist der einzige Weg, hin zu einer gesicherten Filterpflicht. Nach Ansicht beider Verbände, können vor allem öffentliche Auftraggeber hier maßgeblich Einfluss nehmen. Schließlich können sie bei Ausschreibungen solche Filterpflichten vorschreiben. Als erste Städte in Deutschland, haben dies Frankfurt und Berlin bereits geregelt.