Die Politik hat den altersgerechten Umbau wieder im Blick und die Fördermittel für Barrierefreiheit wieder aufgestockt. Die Mittel dazu können ab sofort bei der KfW beantragt werden. Davon profitieren insbesondere die Menschen, die sich nur eingeschränkt mobil bewegen können. Die Betroffenen können können damit ihre Wohnungen oder Häuse barrierefrei gestalten und somit länger in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit dem Jahreswechsel die Fördermittel für mehr Barrierefreiheit aufgestockt. Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärte, dass niemand mehr aus seiner gewohnten Umgebung ausziehen müsse, nur weil die Räumlichkeiten nicht altersgerecht gestaltet seien. Mit der Aufstockung der Förderungsmittel sollen Barrieren reduziert werden. Bisher standen dafür 75 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wurde jetzt auf 100 Millionen Euro erhöht. Damit haben die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das BMI auf die gestiegene Nachfrage reagiert. „Die hohe Nachfrage nach KfW-Zuschüssen für die Barrierereduzierung zeigt die große Relevanz der Förderung”, erklärt Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. “Ich freue mich, dass wir das Produkt nun mit höheren Mitteln fortführen können und dadurch noch mehr Menschen in Deutschland in Wohnkomfort investieren und sich einen längeren Verbleib in der gewohnten Umgebung sichern können.“
Barrierefrei in den eigenen vier Wänden durch Zuschüsse
Bauliche Maßnahmen werden mit bis zu 6.250 Euro gefördert. Damit sollen Barrieren im Wohnbestand reduziert und gleichzeitig die Sicherheit erhöht werden. Seit dem Jahr 2009 wurden rund 410.000 Wohneinheiten mit einem Volumen von 3,85 Milliarden Euro durch die Förderung umgebaut. Im Jahr 2019 entfielen fast 400 Millionen Euro auf 63.000 Wohneinheiten. Charakteristisch für die Modernisierungsmaßnahmen waren das Beseitigen von Türschwellen, der Einbau von bodengleichen Duschen sowie der Einbau von Aufzügen. Rund zehn Prozent an Zuschüssen der förderfähigen Kosten werden von der KfW geleistet. Der Höchstbetrag liegt bei 5.000 Euro. Wird ein Haus zum „Altersgerechtes Haus“ umgebaut, so werden 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten von der KfW erstattet. Der Maximalbetrag liegt hier bei 6.250 Euro. Vor Beginn der Vorhaben können private Mieter und Bauherren die Fördermittel für die Barrierefreiheit auf dem KfW-Zuschussportal online beantragen. Innerhalb weniger Augenblicke erhalten die Nutzen eine Zusage, damit ihr Heim barrierefrei umgebaut werden kann.