Noch immer gibt es viele Gebäude, in denen Asbest vorhanden ist und bei der Sanierung fachmännisch entsorgt werden muss. Die Beurteilung, welche Gefahrstoffe sich noch in den Gebäuden befinden, ist jedoch sehr aufwändig und schwierig. Deshalb hatte man sich im nationalen Asbestkatalog darauf geeinigt, dass der Eigentümer eines Gebäudes sich vergewissern muss, ob und welche Gefahrstoffe vorhanden sind. Das soll nun in der neuen Gefahrstoffverordnung abgeschafft werden.
In Deutschland durfte der einstige Wunderstoff Asbest noch bis zum Jahr 1993 verwendet werden. Dementsprechend ist in vielen Gebäuden dieser Gefahrstoff noch vorhanden. Daher musste sich bisher jeder Eigentümer vor einer Sanierung laut nationalem Asbestkatalog darüber informieren, welche Gefahrstoffe noch im Gebäude vorhanden sind. Das geschah zum Schutz der Beschäftigten, die am Objekt arbeiten sollten. Doch der neue Entwurf der Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass sich die Bauherren nicht mehr darüber informieren müssen, ob Gefahrstoffe in den Gebäuden vorhanden sind. „Der Entwurf der Gefahrstoffverordnung ist eine große Enttäuschung und muss mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten sofort gestoppt werden“, kritisiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), den Referentenentwurf zur Gefahrstoffverordnung. „Am besten, er wird dem Kabinett gar nicht erst vorgelegt, sondern wird vorher gründlich saniert und umgebaut.“
Gefährdungsbeurteilung wird der Bauwirtschaft auferlegt
Pakleppa bestätigt, dass sich die Handwerker alleingelassen fühlen. Es wäre eine totale Umkehr dessen, was vor 15 Jahren im Asbestdialog vereinbart wurde. Gleichzeitig ist das Vorgehen aber auch eine Absage an den Dialog mit den Sozialpartnern, betonte Pakleppa weiter. Damals hatte man sich darauf verständigt, dass sich der Eigentümer einer Immobilie vergewissern muss, welche Gefahrstoffe noch in einem Gebäude vorhanden sind, bevor es saniert werden konnte. Gemäß dieser Informationen haben die Bauunternehmer ihre Angebote kalkuliert und haben gemäß der Gefährdungsbeurteilung entsprechende Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten vorgelegt. Doch der neue Entwurf zur Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass die Eigentümer dies nicht mehr tun müssen. Für Pakleppa ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar. Mit der neuen Gefahrstoffverordnung werden die Risiken und Gefahren im Umgang mit Gefahrstoffen auf die Bauunternehmen und deren Belegschaft aufgebürdet. Energetische Sanierungen und Sanierungen von Asbest dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

















