Auktionshaus MyHammer erhöht Qualität der Anbieter

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Foto: HWK Heilbronn / Die Handwerkskarte der Kammern soll für eine neue Qualität der Bieter auf Onlineplattformen sorgen.

In den meisten Auftragsbörsen im Internet können heute schon Qualifikationen, Zulassungen, Mitgliedschaften und auch Referenzen im Profil des Handwerksbetriebs dargestellt werden. Die Plattform MyHammer möchte die Bedeutung der Zulassungen weiter steigern, um die Qualität der Auftragnehmer weiter zu erhöhen.

Ab sofort werden alle auf der Handwerkskarte eingetragenen Gewerke im Firmenprofil angezeigt. In der Angebotsübersicht sowie bei der Angebotssuche kann der Auftraggeber immer auf einen Blick sehen, für welches Gewerke der Bieter zugelassen ist. In Kürze müssen Handwerker bei einer neuen Registrierung bei MyHammer die zuständige Handwerkskammer und die Betriebsnummer mit angegeben. Bestandskunden werden bereits heute gebeten, diese Informationen zu ergänzen. Zukünftig können nur noch Inhaber einer Handwerkskarte Angebote auf Handwerksaufträge abgeben.

Wo und wie bekommt man die Handwerkskarte? Die in der Handwerksrolle aufgeführten Betriebsinhaber erhalten die Handwerkskarte. Die Handwerksrolle wird von der zuständigen Handwerkskammer geführt und bezieht sich auf deren jeweiligen Bezirk. Grundsätzlich wird in die Handwerksrolle nur eingetragen, wer in dem zu betreibenden Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat. Es werden aber auch andere Prüfungen anerkannt. Einige Industriemeister werden direkt in die Handwerksrolle eingetragen, wenn ihre Prüfung gleichwertig mit der jeweiligen Handwerksmeisterprüfung ist. Eingetragen werden auch Personen, die eine Abschlussprüfung einer deutschen Hochschule oder ein Diplom eines anderen EU-Mitgliedsstaates vorweisen können, sofern diese Abschlüsse gleichwertig sind. Staatlich geprüfte Techniker werden ebenso eingetragen, da ihre Qualifikation höher als die des Meisters ist. Altgesellen können ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ausüben, wenn sie eine entsprechende Gesellenprüfung und eine sechsjährige Tätigkeit, davon vier Jahre in leitender Stellung, nachweisen können. Insgesamt werden 41 zulassungspflichtige Handwerke in der Handwerksrolle geführt.

Die neue Handwerkskarte im Scheckkartenformat passt in jedes Portemonnaie und ist somit immer griffbereit. Für die Verbraucher ist die Karte von Vorteil, da der Kunde sicher sein kann, dass es sich um einen eingetragenen Handwerksbetrieb handelt. Die Handwerkskarte ist die Bescheinigung, die Betriebe bei ihrer Eintragung in die Handwerksrolle ihrer Handwerkskammer erhalten. Auf der Handwerkskarte sind der Name und die Anschrift des Inhabers des Betriebes, der Betriebssitz und das zu betreibende Handwerk vermerkt. Die neuen Karten sollen nach und nach die alten Handwerks- und Gewerbekarten ersetzen.

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