Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Großstädten und Ballungsgebieten besteht bereits länger. Alleine im vergangenen Jahr wurden rund 110.000 Wohnungen zu wenig gebaut. Nun hat die Bundesregierung darauf reagiert und eine Sonderabschreibung für den Wohnungbau beschlossen. Das Baugewerbe begrüßt diese Maßnahme, sieht jedoch noch weiteren Handlungsbedarf, um die Wohnungssituation langfristig zu entspannen.
In Ballungsgebieten und Universitätsstädten besteht nach wie vor mehr Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen als der Wohnungsbestand hergibt. Schätzungen zufolge werden tatsächlich 400.000 neue Wohnungen jährlich benötigt. Letztes Jahr sind jedoch nur 290.000 Wohnungen zusätzlich errichtet worden.
Statt genereller AfA-Erhöhung reagiert die Bundesregierung mit einer Sonderabschreibung
Mit dem letzte Woche verabschiedeten Kabinettsbeschluss wurden die Forderungen vom Baugewerbe nach einer generellen Erhöhung der AfA von zwei auf vier Prozent zwar nicht vollständig erfüllt. Aber dennoch begrüßt das Baugewerbe die Einführung einer Sonderabschreibung im Wohnungsneubau. “Damit werden Investitionen in neue Wohnungen mit Sicherheit gefördert”, freut sich Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB).
Sonderabschreibung ist auf drei Jahre begrenzt
Kritisch sieht Pakleppa lediglich den auf drei Jahre begrenzten Geltungszeitraum der Sonderabschreibung. Schließlich kann die Sonder-AfA nur für Wohnungen in Anspruch genommen werden, für die bis Ende des Jahres 2019 ein Bauantrag gestellt und die spätestens im Jahre 2022 fertig gestellt wurden. Förderlich wäre sicher auch die Berücksichtigung von Wohnungen gewesen, für die bereits im vergangenen Jahr eine Baugenehmigung erteilt wurde, argumentiert der ZDB-Hauptgeschäftsführer.
Weitere Maßnahmen zur Investitionsförderung nötig
Doch neben Steueranreizen im privaten Umfeld sind auch Maßnahmen der Öffentlichen Hand nötig, um die benötigte Anzahl neuer Wohnungen zu bauen. Dazu gehört zum einen die Senkung der Grunderwerbsteuer durch die Länder und die Bereitstellung von kostengünstigem Bauland durch die Kommunen. Außerdem muss aktiv in den sozialen Wohnungsbau investiert werden. “Richtigerweise hat die Bundesregierung die den Ländern jährlich zur Verfügung gestellten Mittel von 518 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro verdoppelt”, freut sich Pakleppa.
Zur Lösung des Wohnungsproblems verweist der ZDB-Hauptgeschäftsführer auf die Vorteile von standardisierten Typenhäusern, die bei Verankerung in den Bauordnungen der Länder die Planungs- und Genehmigungsprozesse spürbar verkürzen könnten. So könnten Baulücken problemlos genutzt und zur Nachverdichtung von Gemeinden und Siedlungen gebaut werden. “Wir wollen keine seriell gefertigten Mietskasernen an den Stadträndern, die neue soziale Probleme und No-Go-Areas nach sich ziehen”, betont Pakleppa dabei und sieht das Baugewerbe bestens gerüstet, bei der Lösung des Wohnungsproblems zu unterstützen.