Bauherr ist für Sicherheit auf der Baustelle zuständig

Bauherr ist für Sicherheit auf der Baustelle zuständig
Foto: Roland Riethmüller

Eine Baustelle birgt viele Gefahren für die Allgemeinheit und muss daher gegen drohende Gefahren abgesichert werden. Mit Bauzäunen, geschützten Wegen und Geländer kann jedoch leicht für Sicherheit gesorgt werden. Denn zuständig für den Schutz ist der Bauherr. Allein schon aus diesem Grund ist das Schild mit der Aufschrift „Eltern haften für ihre Kinder“ ohne rechtliche Bindung.

Der Bauherr eines Bauvorhabens ist für den Schutz des Bauplatzes verantwortlich und verpflichtet, dazu einen Bauzaun zu errichten. Liegt die Baustelle in der Nähe einer Kindertagesstätte, von Schulen oder Altersheimen müssen zusätzlich die Zaunelemente noch miteinander verschraubt werden. Überhaupt müssen alle drohenden Gefahrenquellen beseitigt werden. Das bedeutet ein Absichern von Dächern, Gruben, Schächte und Gerüsten. Schutzvorkehrungen müssen aber auch gegen herabfallendes Baumaterial geschaffen werden. Zu empfehlen sind die sogenannten Löwengänge. Diese bieten nicht nur einen Rundumschutz auf der Baustelle sondern schützen ebenfalls Passanten beim Unterqueren von Gerüsten. Ferner dürfen Maschinen oder Werkzeuge nicht am Kran hängen. Alle Baumaschinen müssen abgeschaltet und vor dem Zugriff Fremder gesichert werden. Auch müssen die Zäune so eingerichtet werden, dass sie nicht durch Sturm umfallen und auf Straßen, Autos oder Personen fallen können.

Irrglaube “Eltern haften für Ihre Kinder”

Entgegen der landläufigen Meinung der Allgemeinheit haftet auf einem Bauplatz grundsätzlich der Bauherr. Oftmals sieht man auf der Baustelle ein Schild mit der Aufschrift: „Eltern haften für ihre Kinder“. Das ist jedoch völliger Unsinn. „Das typische Eltern-haften-für-ihre-Kinder ist ein Hinweisschild ohne Rechtsbindung“, erklärt Michael Müller, Arbeitssicherheitsexperte bei TÜV Rheinland. Ob Firmenchef oder privater Bauherr, jeder ist dazu verpflichtet, die in der Baustellenverordnung festgelegten Arbeitsschutzregeln zu befolgen. Je größer das Bauvorhaben ist, umso mehr Schutzvorkehrungen müssen ergriffen werden. Firmen haben dazu die Möglichkeit, einen Sicherheitskoordinator einzusetzen, was private Bauherren nicht haben. Dieser haftet aber nicht für Unfälle. Kommt es trotz guter Absicherung zu Unfällen auf den Baustellen, so kann das jahrelange Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen.

Anmeldung von großen Baustellen

Außerdem müssen Großbaustellen angemeldet werden, wenn die Dauer der Arbeiten 30 Arbeitstage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte dort ständig tätig sind. Eine Anmeldepflicht besteht auch dann, wenn der Aufwand mehr als 4.000 Arbeitsstunden übersteigt, was ungefähr 500 Arbeitstage entspricht. Die Anmeldung muss spätestens zwei Wochen vor der Einrichtung der Baustelle beim zuständigen Amt erfolgen. Von Bundesland zu Bundesland kann das zuständige Amt variieren. Gleich zu Anfang ist dann für die Sicherheit des Bauplatzes zu sorgen.

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