Bauwirtschaft schreibt Geschichte bei der Entsorgung

Bauwirtschaft schreibt Geschichte bei der Entsorgung
Foto: Roland Riethmüller

Rund 90 Prozent der mineralischen Bauabfälle in Deutschland werden umweltverträglich verwertet. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor. So werden auch im Straßenbau die Bauabfälle fast vollständig dem Recycling zugeführt. Sorge bereitet, dass die bundeseinheitliche Mantelverordnung immer noch auf Eis liege. Dabei wird sie händeringend benötigt, auch um das Bauen nicht unnötig zu verteuern.

Zu den zentralen Aufgaben der Bundesregierung gehören die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, die Umsetzung der Energiewende und die Modernisierung der Infrastruktur. Ohne eine leistungsfähige Entsorgungsbranche ist diese Aufgabe jedoch kaum zu bewältigen. Aufgrund der geschaffenen Rahmenbedingungen konnte die Initiative Kreislaufwirtschaft Bau bei der Entsorgung mineralischer Bauabfälle ihre Erfolgsgeschichte fortsetzen. Die europäischen Ziele zur Verwertung konnten damit weit übertroffen werden. Denn mineralische Bauabfälle werden immerhin fast vollständig verwertet. Das führt zu einer Entlastung der Deponien und zu einer Schonung der Primärrohstoffe. Rund zwölf Prozent der Gesteinskörnungen werden mittlerweile durch Recycling Baustoffe abgedeckt. Das teilte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden, Michael Basten, in einem Gespräch mit. “ Von den rund 215 Millionen Tonnen mineralischen Bauabfällen, die 2016 anfielen, wurden etwa 193 Millionen Tonnen beziehungsweise rund 90 Prozent einer umweltverträglichen Verwertung zugeführt.“

Warten auf die Mantelverordnung

Im Straßenbau werden die Abfälle fast fast vollständig verwertet. Über 95 Prozent werden in Ortsnähe recycelt und später wieder als Baumaterial genutzt. Das ist das Ergebnis der Investitionen der Unternehmen in innovativen Gewinnungs- und Recyclingtechnologien. Langjährige Erfahrungen haben gezeigt, dass güteüberwachte Baustoffe primäre Baustoffe ersetzen können. Zu keiner Zeit kommt es dabei zu schädlichen Veränderungen von Grundwasser oder Boden. Seit dem Jahr 2017 liegt die Mantelverordnung als Regierungsentwurf vor. Sie wird als Chance zur Schaffung bundeseinheitlicher Verwertungsregeln gesehen. Damit soll das zerstückelte Regelwerk auf Landesebene abgeschafft werden. Es sei jetzt wichtig, dass eine bundeseinheitliche Verordnung auf den Weg gebracht werde. Die bisherigen technischen Regeln der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) haben keinen rechtsverbindlichen Status.

Es gibt jedoch auch kritische Punkte

Zwar wurden viele Probleme von der Wirtschaft aufgegriffen und auch gelöst, trotzdem bedürfe es noch einiger Änderungen. Das ist die Bilanz von Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des deutschen Baugewerbes (ZDB). Es wird nun darauf gehofft, dass die Verordnung in diesem Jahr im parlamentarischen Verfahren mit einigen Anpassungen verabschiedet wird. Was die Unternehmen brauchen, ist eine widerspruchsfreie und praktikable Regelung der Entsorgung, die das Bauen nicht verteuert.

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