Nach zähen Verhandlungen im Dachdeckerhandwerk ist diese Woche endlich eine Einigung in der verfahrenen Tarifrunde der Dachdecker erzielt worden. Mit einem Schlichterspruch konnte der Tarifstreit damit beigelegt werden. Der Kompromiss beinhaltet die schrittweise Erhöhung vom Tariflohn für Dachdecker um 5,6 Prozent sowie die Anhebung der Ausbildungsvergütung. Außerdem erhalten die Gewerkschaftsmitglieder eine Sonderzahlung für ihre Unterstützung.
Je besser die Baukonjunktur, umso härter verhandeln die Tarifvertragsparteien. Diesen Eindruck könnte man leicht gewinnen, denn auch der Tarifstreit im Dachdeckerhandwerk konnte nur durch eine Schlichtung beigelegt werden. So konnten sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) als Arbeitnehmervertreter und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) als Arbeitgebervertreter erst durch den Schlichter Garrelt Duin auf einen gemeinsamen Kompromiss einigen. “Obwohl die Auftragsbücher platzen, boten die Arbeitgeber in den freien Verhandlungen nicht einmal einen Inflationsausgleich an”, ärgert sich Dietmar Schäfers, der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer dieser Tarifrunde.
Tariflohn für Dachdecker steigt um 5,6 Prozent
Am Ende konnte die IG BAU dann aber doch für die rund 80.000 Dachdecker eine Erhöhung vom Tariflohn in zwei Stufen um 5,6 Prozent durchsetzen. So steigt der Tariflohn für Dachdecker am 1. Dezember 2018 erst einmal um 2,7 Prozent und dann im zweiten Schritt ab dem 1. Oktober 2019 noch einmal um 2,9 Prozent. Um die Attraktivität beim Nachwuchs zu erhöhen, werden auch die Ausbildungsvergütungen ab dem 1. Dezember 2018 um 80 Euro und ab dem 1. September 2019 noche einmal um 30 Euro angehoben.
Sonderzahlung für Gewerkschaftsmitglieder
Eine Sonderzahlung in Höhe von einmalig 360 Euro erhalten darüber hinaus alle Gewerkschaftsmitglieder, die immerhin maßgeblich zu dem erfolgreichen Tarifabschluss beigetragen haben. “Deshalb ist es mehr als gerechtfertigt, wenn die IG BAU-Mitglieder auch deutlich mehr vom Tarifergebnis haben als nicht organisierte Trittbrettfahrer”, erklärt Schäfers. Noch bis zum 23. November 2018 läuft die Erklärungsfrist.