Der Freistaat Sachsen stellte vergangene Woche seine Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen bei Elementarschäden vor. Diese soll regeln, in welcher Art und in welchem Umfang der Freistaat bei künftigen Großschäden, wie Hochwasser, Betroffene unterstützt. In der nun geltenden Richtlinie soll es für Private und Unternehmer keine Festlegung auf maximale Finanzierungsquote mehr geben. Offen bleibt aber bis zu welchem Prozentsatz eine Finanzierung der Schadensbeseitigung überhaupt erfolgen kann. Die Zuwendung erfolgt nicht als Zuschuss sondern in Form von zinsgünstigen Darlehen.
Eine erforderliche Vorsorgemaßnahme gemäß der Richtlinie ist der Abschluss einer Versicherung, sofern diese zu „vertretbaren wirtschaftlichen Bedingungen“ abgeschlossen werden kann. Leider bleibt offen, wie sich die vertretbaren wirtschaftlichen Bedingungen definieren, um den derzeit herrschenden Spielraum für Interpretationen zu vermeiden.
Aus den genannten Gründen bemängelt das sächsische Handwerk die Unklarheit bei Fragen zur Versicherbarkeit und hat ein entsprechendes Eckpapier zu dem Thema eingebracht. Denn in jüngster Vergangenheit waren viele der Handwerksbetriebe selbst von solchen Elementarschäden betroffen. Man begrüßt hier zwar die Neureglung, erwartet aber auch eine klare und konkrete Darstellung dieser Zuwendungsregelung in allen Punkten. Dies ist derzeit ihrer Meinung nach nicht gegeben.

















