Excel reicht nicht: Lieferkettengesetz belastet KMU

Foto: LightFieldStudios / envatoelements

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat einen schlechten Ruf. Kostentreiber, Bürokratiemonster und Bürde für den Mittelstand – das sind nur einige Meinungen zum neuen Lieferkettengesetz. Seit Anfang 2024 müssen auch Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten auf die Umwelt- und Arbeitsbedingungen ihrer Lieferanten achten. Um keine Aufträge zu verlieren, sind auch kleinere Betriebe zur Einhaltung gezwungen. Das erhöht den Aufwand und die Kosten bei mittelständischen Betrieben.

Seit Anfang 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland aufgrund des Lieferkettengesetzes dazu verpflichtet, auf die Umwelt- und Arbeitsbedingungen ihrer Lieferanten zu achten. Das gilt auch für die Bauwirtschaft. Seit 1. Januar 2024 ist die Schwelle auf Firmen mit 1.000 Beschäftigten reduziert worden. Das hat zu Unmut geführt und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz laut einer aktuellen Studie von Creditreform und Handelsblatt Research ein schlechtes Image beschert. Denn in der Praxis sind weitaus mehr Unternehmen betroffen, wenn sie keine Aufträge verlieren wollen. Die Studie hat gezeigt, dass die Mehrheit von 74,2 Prozent das Lieferkettengesetz und die Verantwortung dafür befürwortet. 32 Prozent der Unternehmen haben dieses sogar in ihr Unternehmenskonzept verankert und 22,4 Prozent sehen die strategischen Chancen, die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bietet.

Andere Bereiche achten ebenfalls auf die Einhaltung

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit weniger als 1.000 Mitarbeitern, die von dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eigentlich nicht betroffen sind, achten dennoch auf die Einhaltung. Demnach befolgen 54,2 Prozent intensiv die Regeln und 31,2 Prozent immerhin teilweise. Rund sieben Prozent lehnen das Gesetz aus Prinzip ab. „Fast jedes Unternehmen wird unmittelbar und mittelbar vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen sein”, erklärt Creditreform Expertin Sabrina Kuss. “Die Pflichten für Unternehmer und das Risikomanagement gegenüber Lieferanten, Kunden und Geschäftspartnern wachsen enorm.“ Deutlich unterschiedlich sind die Meinungen allerdings hinsichtlich des zu investierenden Aufwands. In 16,8 Prozent der Unternehmen beschäftigen sich drei bis sechs Mitarbeiter in Vollzeit mit den Vorgaben und in 9,9 Prozent der Unternehmen sogar mehr als sechs Vollzeitmitarbeiter. Entscheidend ist aber vor allem auch das Verhältnis. Ein Konzern mit mehreren Tausend Mitarbeitern kann den Aufwand gut stemmen, während dieser für kleine Unternehmen sehr hoch ist.

Mangelnde IT-Ausstattung erhöht den Aufwand durch das Lieferkettengesetz

Um die Sorgfaltspflichten entsprechend dem Lieferkettengesetz zu erfüllen, müssen entlang der Lieferkette umfassende Daten erhoben werden. 50,9 Prozent der Unternehmen nutzt dazu entsprechende Tools. Fast genauso viel Unternehmen nutzen jedoch immer noch Excel. Entsprechend groß ist für sie die Herausforderung. Creditreform untersucht mit Testkunden entsprechende Lösungsmöglichkeiten.

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