Die neue EU-Lieferkettenrichtlinie ist besorgniserregend, denn sie stuft die Bauwirtschaft als „Hochrisiko-Sektor“ ein. Praxisbezogen bedeutet dies, dass die Bauwirtschaft negative Auswirkungen auf die Menschen und die Umwelt habe. Bisher galt das Lieferkettenschutzgesetz ab einer Mitarbeiterzahl von 500. Das neue Gesetz senkt die Grenze auf die Hälfte. Besonders davon betroffen wären mittelständische Unternehmen mit über 250 Beschäftigten.
Das neue Lieferkettengesetz stellt die Bauwirtschaft an den Pranger. So soll dieser Wirtschaftszweig künftig als „Hochrisiko-Sektor“ eingestuft werden, da von ihm „negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt“ zu erwarten seien. „Diese Klassifizierung und die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf unsere mittelständischen Baubetriebe lehnen wir ausdrücklich ab“, betont Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der deutschen Bauindustrie (HDB). „Gerade sie sind fast ausnahmslos im Inland tätig und beziehen den größten Teil ihrer Vorprodukte aus dem Inland. Diese Unternehmen werden jetzt mit einem Bürokratiemonster aus Brüssel bestraft.“
Was genau bedeutet das neue Lieferkettengesetz?
Die Pflichten aus dem EU-Lieferkettenschutzgesetz gelten künftig bereits für Betriebe ab 250 Mitarbeiter und einem Umsatz von 40 Millionen Euro. In der Vergangenheit lag diese Grenze bei 500 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro Umsatz. Auch galt diese Einstufung bisher nur für Textil-, Lebensmittel- und Rohstoffsektoren, wo bereits konkrete Regeln bestehen. Im Gegenzug soll der Finanzsektor aus der neuen Lieferkettenrichtlinie herausgenommen werden. Aus der Sicht von Müller hat der Gesetzgeber hier versagt: „Eine Richtlinie führt jetzt dazu, dass wir am Ende 27 verschiedene Lieferkettengesetze mit ganz unterschiedlichen Anforderungen in der EU haben. Wer behauptet hat, durch die EU-Initiative wird ein ‘level playing field’ geschaffen, der dürfte sich gründlich getäuscht haben.“ Das beste Beispiel ist, dass Bauunternehmen bei Fehlverhalten von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Lieferkettenrichtlinie – Der Bau ist kein Risiko
Wolfgang Schubert-Raab, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB), appelliert an die Bundesregierung, den vorliegenden Kompromiss nicht zu akzeptieren: „Sollte der Entwurf so bestätigt werden, ist er für das Deutsche Baugewerbe untragbar. Denn der Bausektor soll hiernach Hochrisikosektor sein, eine Einstufung, die die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards besonders absichern soll.“ Zudem sei es vorhersehbar, dass große Unternehmen ihre Pflichten auf die kleinen Vertragspartner verlagern würden, die normalerweise von der neuen Lieferkettenrichtlinie gar nicht betroffen wären. Seiner Meinung nach müsse eine neue Risikobewertung geschaffen werden. In Europa gelten sowieso schon hohe Menschen- und Umweltrechtsstandards. Für Unternehmen, die ausschließlich in der EU tätig sind, müsse es Ausnahmen von der Lieferkettenrichtlinie geben.

















