Gefälschter Meisterbrief ist strafbar

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aboutpixel.de / © Kirsten Oborny

Mit der Erholung der Baukonjunktur häufen sich auch Fälle von Fälschungen und nachträglichen Veränderungen eingereichter Qualifkationsnachweise bei Bewerbungen oder Unternehmensgründungen im Bauhandwerk. Die Handwerkskammer Reutlingen mahnt zur Vorsicht und genauen Überprüfung der Unterlagen und Urkunden. Verdachtsfälle sollten der Polizei gemeldet werden, denn dementsprechend unrechtmäßig zustanden gekommene Verträge oder Genehmigungen sind nachträglich unwirksam.

Sowohl bei Bewerbungen als auch bei Unternehmensgründung müssen bestimmte Eignungen per Qualifikation nachgewiesen werden. Um den begehrten Job oder die notwendige Genehmigung zur Betriebsführung zu erhalten, wird heute jedoch nicht mehr davor zurückgeschreckt, im Bedarfsfall auch etwas nachzuhelfen. Dabei reicht die Bandbreite der Urkundenfälschung in diesem Bereich von eigenmächtig verbesserten Noten in Schulzeugnissen über erfundene Lehrgangszertifikate bis hin zu gefälschten Gesellen- oder Meisterbriefen. Allein die Handwerkskammer Reutlingen musste in den vergangenen zwölf Monaten drei gefälschte Meisterbriefe zur Anzeige bringen.

Dabei ist Urkundenfälschung alles andere als ein Kavaliersdelikt. Das Abändern von offiziellen Dokumenten ist ebenso strafbar wie das Herstellen von unechten Urkunden. In einfachen Fällen sieht der Gesetzgeber Geldstrafen, in schweren Fällen mit organisiertem Hintergrund sogar Freiheitsentzug von sechs Monaten bis fünf Jahren vor. Die Verwendung von gefälschten Urkunden führt darüber hinaus zur Anfechtbarkeit und Unwirksamkeit von Arbeitsverträgen, Aufträgen oder Genehmigungen.

Da das Erkennen von Fälschungen für Laien sehr schwer ist, rät Karl Wagner, Leiter der Handwerksrolle bei der Handwerkskammer Reutlingen, Auffälligkeiten nicht einfach hinzunehmen, sondern im Verdachtsfall kurz den Aussteller zu kontaktieren. Bestätigt sich der Verdacht, sollte der Vorfall unbedingt der Polizei gemeldet werden.

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