Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die 3G-Regel zu kontrollieren. Das bedeutet gleichzeitig eine Verlagerung von staatlichen Aufgaben in die Betriebe. Gleichzeitig wird ein allgemeines Hochfahren der Kampagne für das Impfen gefordert. Die Betriebsärzte könnten dabei mit Impfungen auf der Baustelle der Kampagne einen gewaltigen Schub geben. Doch es könne nicht angehen, dass die Arbeitgeber die Kosten dafür tragen müssen. Eine Gleichstellung mit niedergelassenen Ärzten wird deshalb gefordert.
Geimpft, genesen, getestet – Obwohl die Arbeitgeber zur Kontrolle der 3G-Regel verpflichtet sind, haben Betriebsärzte immer noch eine mindere Stellung und sind den niedergelassenen Ärzten bei den Impfungen nicht gleichgestellt. „Die aktuelle Corona-Situation erfordert ein Hochfahren der Impfkampagne; d.h. jeder Arzt und jede Ärztin sollte seinen beziehungsweise ihren Beitrag dazu leisten”, findet Felix Pakleppa, der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) und lenkt damit die Aufmerksamkeit auf die Betriebsärzte in der Bauwirtschaft. “Daher kann es nicht sein, dass Arbeitgeber die Impfungen ihrer Mitarbeiter selbst bezahlen müssen, wenn diese durch die Betriebsärzte vorgenommen werden.“ Pakleppa betont weiter, dass mit dem Impfen durch Betriebsärzte die Impfkampagne einen gewaltigen Schub bekommen würde.
Im Baugewerbe können auch mobile Impfstationen auf den Baustellen impfen
Weiter erklärt Pakleppa, dass auch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) auf den Baustellen Impfungen vornehmen könne. Mit Bussen könnten die Baustellen angefahren werden und die Beschäftigten dort vor Ort geimpft werden. Vorstellbar wäre es auch, dass das Angebot von Mitarbeitern aus anderen Unternehmen in Anspruch genommen werden würde. Das setzt jedoch die Kostenübernahme voraus. So könnten staatliche Aufgaben durch die Einführung der 3G-Regel und der Kontrollpflicht durch die Arbeitgeber nicht in die Firmen verlagert werden und gleichzeitig auch die Betriebe zur Zahlung der Kosten für die Impfung ihrer Beschäftigten verpflichtet werden, kritisiert Pakleppa.
Abrechnung der Betriebsärzte über die kassenärztliche Vereinigung gefordert
Ähnliche Beanstandungen äußert auch der Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg, Thomas Möller. Das Problem sei, dass die Betriebsärzte nicht über die kassenärztliche Vereinigung abrechnen dürfen. Die Impfkosten müssen folglich die Unternehmen tragen. Dabei wollen die Betriebe, dass ihre Mitarbeiter schnellstens geimpft oder auch geboostert werden. Nicht nur die niedergelassenen Ärzte können ihren Beitrag dazu leisten, sondern auch die Betriebsärzte. Sollten die Arbeitgeber die Impfungen der Mitarbeiter bezahlen müssen, dann könnte die Impfung ausgebremst werden. Daher fordert Möller, dass die Impfungen analog wie bei den niedergelassenen Ärzten abgerechnet werden. Das gelte auch für das Impfen durch die Berufsgenossenschaften. Der Abrechnungsbürokratismus ist in der jetzigen Situation mehr als hinderlich. Möller betont, dass die BG Bau jederzeit mit mobilen Impfteams auf den Baustellen anrücken könne, um die Mitarbeiter zügig zu impfen.
Impfen durch Betriebsärzte – Baugewerbe fordert Gleichstellung
Wollen sich Betriebsärzte wirklich beteiligen an einer nicht nur höchst fragwürdigen Impfung, besser gesagt, an der Verabreichung patentgeschützter Stoffe, deren Wirksamkeit in der internationalen Fachwelt höchst umstritten ist und deren gesundheitliche Gefährdung bislang überwiegend verschwiegen wird?
Eine Impfung bietet keine Garantie auf irgendeinen Schutz (u.a. Impfdurchbrüche). Das Einzige, was deren Hersteller bieten, ist ein vollumfänglicher Haftungsausschluss!
Mobile Impfstationen können m.E. keine verpflichtende Anamnese durchführen mit vollumfänglicher Aufklärung (u.a. Sprachverständnis). Das ist ja auch nicht erwünscht! Wenn man die auf Baustellen allgemein geforderte Gefährdungsbeurteilung ernst nimmt, stellt sich eine Impfung auch als potentielle Gefahr für sich selbst (Eigenverantwortung) aber auch für andere dar. Wird darüber in ausreichendem Masse aufgeklärt?
Es gibt keinen Grund, eine Impfpflicht zu fordern, zumal dies gegen gültiges Arbeitsschutzrecht wie auch gegen unsere Grundrechte insgesamt verstoßen (persönliche Freiheit, Würde des Menschen, körperliche Unversehrtheit etc.).
Und – wer trägt eigentlich die persönliche Haftung für die Kampagne? Sind sich die beteiligten Betriebsärzte, u.a. auch Firmen und Bauleitungen, über deren Verantwortung überhaupt bewusst?
Wohl kaum! sonst würden sie sich spätestens dann dem Druck „on Oben“ widersetzen und kritisch über die Sinnhaftigkeit einer kommerzgesteuerten Androhung nachdenken.
Darf Firmen und deren Arbeitnehmern das Recht auf Ausübung ihrer Arbeit (Diskriminierung) überhaupt verweigern? Mit welchem Grund?
Impfen durch Betriebsärzte – Baugewerbe fordert Gleichstellung
Wollen sich Betriebsärzte wirklich beteiligen an einer nicht nur höchst fragwürdigen Impfung, besser gesagt, an der Verabreichung patentgeschützter Stoffe, deren Wirksamkeit in der internationalen Fachwelt höchst umstritten ist und deren gesundheitliche Gefährdung bislang überwiegend verschwiegen wird?
Eine Impfung bietet keine Garantie auf irgendeinen Schutz (u.a. Impfdurchbrüche). Das Einzige, was deren Hersteller bieten, ist ein vollumfänglicher Haftungsausschluss!
Mobile Impfstationen können m.E. keine verpflichtende Anamnese durchführen mit vollumfänglicher Aufklärung (u.a. Sprachverständnis). Das ist ja auch nicht erwünscht! Wenn man die auf Baustellen allgemein geforderte Gefährdungsbeurteilung ernst nimmt, stellt sich eine Impfung auch als potentielle Gefahr für sich selbst (Eigenverantwortung) aber auch für andere dar. Wird darüber in ausreichendem Masse aufgeklärt?
Es gibt keinen Grund, eine Impfpflicht zu fordern, zumal dies gegen gültiges Arbeitsschutzrecht wie auch gegen unsere Grundrechte insgesamt verstoßen (persönliche Freiheit, Würde des Menschen, körperliche Unversehrtheit etc.).
Und – wer trägt eigentlich die persönliche Haftung für die Kampagne? Sind sich die beteiligten Betriebsärzte, u.a. auch Firmen und Bauleitungen, über deren Verantwortung überhaupt bewusst?
Wohl kaum! sonst würden sie sich spätestens dann dem Druck „on Oben“ widersetzen und kritisch über die Sinnhaftigkeit einer kommerzgesteuerten Androhung nachdenken.
Darf Firmen und deren Arbeitnehmern das Recht auf Ausübung ihrer Arbeit (Diskriminierung) überhaupt verweigern? Mit welchem Grund?