Bereits seit 20 Jahres läuft in Nordrhein-Westfalen das Förderprogramm „Meistergründungsprämie“ zur Unterstützung von Existenzgründern im Handwerk. Mit einem einmaligen Zuschuss wird Handwerksmeisterinnen und –meistern bei Gründung, Übernahme oder Beteiligung unter die Arme gegriffen, wenn sie die Schaffung oder den Erhalt von Arbeitsplätzen in Aussicht stellen. Nun ist die Meistergründungsprämie bis Mitte nächsten Jahres verlängert worden.
In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung die geltende Richtlinie des Förderprogramms „Meistergründungsprämie“ bis 30.06.2015 verlängert. Wie zuvor wird die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) die Aufgaben als Bewilligungsbehörde übernehmen. „Wir freuen uns, dass wir die Selbständigkeit im Handwerk mit dieser Maßnahme weiter stärken können“, kommentiert Reiner Nolten, Geschäftsführer der LGH. Die Anträge auf Zuschuss zur Gründung einer ersten Vollexistenz müssen über die Handwerkskammer gestellt werden. Nach Bewilligung durch die LGH wird die Meistergründungsprämie in Höhe von 7.500 Euro einmalig ausgezahlt.
Bereits 16.000 Handwerker haben in den letzten 20 Jahren die Meistergründungsprämie erhalten. Voraussetzung ist die Erhaltung oder die Schaffung von Arbeitsplätzen im Handwerk. Damit gilt sie als eine sehr erfolgreiche Förderungsmaßnahme für Existenzgründer. Die Meistergründungsprämie ist Teil des Neun-Punkte-Programms der Handwerksinitiative NRW zur Stärkung des Handwerks. Getragen wird die Förderung je zur Hälfte von der Europäischen Union und dem Land Nordrhein-Westfalen.

















