Richtiges Verhalten beim Arbeitsunfall

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Foto: BG BAU

Ein Arbeitsunfall kann leider schneller passieren als man denkt. Dabei dann aber richtig zu handeln, vergessen viele leider immer wieder im Eifer des Gefechts. Die Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer und Betriebe sind dabei mitunter schwerwiegend. Aus diesem Grund ist es der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ein besonderes Anliegen, ihre Mitgliedbetriebe für das richtige Verhalten beim Arbeitsunfall zu sensibilisieren.

Jedes Jahr verzeichnet die BG BAU mehr als 100.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle auf Baustellen in Deutschland. Wenn man bedenkt, welchen Gefahren die Beschäftigten teilweise jeden Tag ausgesetzt sind, klingt das erst einmal gar nicht so sehr viel. Die am häufigsten auftretenden Verletzungen auf Baustellen sind vor allem Knochenbrüche, Kopfverletzungen oder auch Bänderrisse.

Ist es zu einem Arbeitsunfall gekommen, ist es den Betrieben und Beschäftigten zu empfehlen, zu allererst die notwendigen Schritte einer Ersten Hilfe einzuleiten. Dafür sollte auf jeder Baustelle ein Aushang zur Ersten Hilfe zur Verfügung stehen. So wissen alle im Ernstfall, welche Notrufnummern zu wählen sind, wer die jeweiligen Ersthelfer im Betrieb sind und vieles mehr.

Nach der Ersten Hilfe ist vor allem die Meldepflicht des Unfalls zu beachten. Ist ein Mitarbeiter nach einem Arbeitsunfall mehr als drei Tage krank gemeldet ist, so muss der Betrieb auf jeden Fall eine schriftliche „Unfallanzeige“ bei der BG BAU erstatten. Sollte es zu einer tödlichen Verletzung oder mehr als drei Verletzten kommen, so muss unverzüglich eine telefonische Anzeige an die BG BAU erstattet werden.

Die BG BAU ist verantwortlich für die Haftung der Unternehmer bei einem Arbeitsunfall. Darüber hinaus trägt sie die Kosten der Heilbehandlung und der notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen. Dabei ist auch die Betreuung im Falle einer späteren beruflichen Wiedereingliederung umfasst, wofür keine separate Antragsstellung erforderlich ist. Für sechs Wochen erhalten die Verletzten normalerweise eine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, danach Verletztengeld, welches 80 Prozent des regulären Arbeitsentgeltes deckt. Dabei darf jedoch die Höhe des Netto-Entgeltes nicht überschritten werden. Das spätere Verletztengeld wird um die Beträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gemindert, die der Versicherte selbst entrichtet. Der Auszahlungsbetrag ist somit niedriger als die Höhe der Entgeltfortzahlung.

Sollte es dem Verletzten zu einem späteren Zeitpunkt durch den Arbeitsunfall nicht möglich sein, in seinen alten Beruf zurückzukehren, so werden individuelle Lösungen gefunden. Dazu gehört beispielsweise eine Umschulungsmaßnahme, im schlimmsten Fall aber ein Eintritt in die Rente. Für all diese Fälle kommt die BG BAU finanziell auf.

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