Arbeitsunfall auf der Baustelle – was tun?

Arbeitsunfall auf der Baustelle - was tun?
Foto: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / Thomas Lucks

Nach einem Arbeitsunfall ist es wichtig, richtig zu handeln. Dringend erforderlich ist, neben der Erstversorgung die Unfallstelle auf der Baustelle gut zu sichern und Personen von der Gefahrenstelle zu entfernen. Neben den Anruf bei der Rettungsstelle darf auch die Meldung an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) nicht vergessen werden. Ist der Betroffene schwer verletzt, sorgt die BG Bau für eine finanzielle Unterstützung.

Nach Arbeitsunfällen auf der Baustelle stehen die Versicherten unter einem besonderen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) gibt Hinweise, wie nach einem Unfall gehandelt werden sollte. Jährlich kommt es zu rund 100.000 Arbeitsunfällen auf den Baustellen. Im Jahr 2019 waren es 106.774. Zu den meisten Unfällen gehören Stürze von Dächern, Gerüsten oder Leitern sowie Verletzungen, die im Umgang mit Maschinen und Werkzeugen entstanden sind. Die Zahlen sprechen für sich und machen deutlich, dass die Unternehmen auf den Ernstfall vorbereitet sein müssen und wissen, wie danach zu handeln ist.

Ein Aushang mit wichtigen Informationen ist auf der Baustelle notwendig

Ein Aushang mit allen wichtigen Informationen zur Ersten Hilfe muss vorhanden sein. „Dieser sollte auf jeder Baustelle gut sichtbar angebracht sein und alle wichtigen Notrufnummern sowie die Namen der Ersthelfer und Betriebssanitäter enthalten“, sagt Jörg Wachsmann, Leiter Abteilung Steuerung Rehabilitation und Leistungen der BG BAU. Wichtig sind auch Informationen zur lückenlosen Rettungskette. Dazu gehört, welche Sofortmaßnahmen notwendig sind, Notruf, Erste Hilfe und der Transport in eine Klinik mittels eines Rettungswagens. Nach einem Unfall soll Ruhe bewahrt werden. Die Unfallstelle muss gesichert werden, die schwerverletzte Person muss in eine Klinik gebracht werden. Für die Versorgung sind spezielle berufsgenossenschaftliche Unfallkliniken geeignet. Auf sehr hohem Niveau finden hier Behandlungen und Rehabilitationen statt.

Nicht vergessen, den Arbeitsunfall zu melden

Auch die Meldepflicht an die BG Bau darf nicht vergessen werden. Folgt aufgrund des Arbeitsunfalls eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen, dann müssen die Verantwortlichen eine Unfallanzeige erstatten. Das kann auch online gemacht werden. Sind mehr als drei Personen verletzt oder haben tödliche Verletzungen, dann muss die BG Bau sofort benachrichtigt werden. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus übernimmt ein Durchgangsarzt die weitere Behandlung des Beschäftigten, da diese für eine weitere Behandlung qualifiziert sind. Sind schwere Verletzungen vorhanden, dann werden die Betroffenen während der Behandlung im Krankenhaus von Reha-Managern der BG Bau betreut. Entsprechend der Leistungsfähigkeit werden Wege aufgezeigt, damit der Betroffene wieder ins Berufsleben einsteigen kann. Ziel ist es, dass der Betroffene wieder seinen Beruf ausüben kann. Denn nach einem Arbeitsunfall kann es vorkommen, dass die Fachkraft arbeitsunfähig ist. Die BG Bau unterstützt den Betroffenen bei der Suche nach einem geeigneten neuen Arbeitsplatz. Bei Bedarf übernimmt die BG Bau auch den Umbau, unterstützt mit finanziellen Hilfen oder sorgt für eine Aus- und Fortbildung. Sind die Folgen des Unfalls so schwer, dass die Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent betroffen ist, zahlt die BG Bau eine Verletztenrente.

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