Nun ist es bereits August und damit das erste Halbjahr 2013 schon wieder um. Das neue Jahr 2014 nähert sich demnach mit großen Schritten und mit ihm auch wieder einmal zahlreiche Änderungen. Eine solche Änderung ist der SEPA-Zahlungsverkehr, der zum 1. Februar 2014 ausnahmslos in Kraft treten wird. Viele Unternehmen scheinen den Ernst der Lage dennoch nicht erkannt zu haben, denn bisher haben sich erst wenige Unternehmen für dieses neue Verfahren legitimiert.
Zum 1. Februar 2014 gilt der SEPA-Zahlungsverkehr, an den sich alle Mitgliedsstaaten der EU gleichermaßen zu halten haben. Im Detail bedeutet das, dass Überweisungen und Lastschriften nur noch ausgeführt werden dürfen, wenn sie den europäischen Vorgaben der SEPA-Verordnung entsprechen. Diese neue Verordnung soll dazu beitragen, dass ein einheitlicher Euro-Zahlungsraum (Single Euro Payment Area – SEPA) geschaffen wird, der gleichzeitig den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr erleichtern soll.
Dieses System ist nicht gänzlich neu. Bereits seit dem Jahr 2009 gibt es solche SEPA-Lastschriften. Doch ab 1. Februar 2014 werden diese dann für alle Mitgliedsstaaten der EU obligatorisch sein. Damit werden aber auch alle Inlandsüberweisungen und Abbuchungslastschriften, wie man sie bisher kennt, komplett hinfällig und unwirksam.
Vielen Unternehmen in Deutschland, scheint dieser Ernst der Lage offenbar nicht bewusst zu sein. Zumindest geht dies aus den bisher eingereichten Anträgen für eine Gläubiger- und Identifikationsnummer hervor. Diese Gläubiger- und Identifikationsnummer ist in Zukunft die Voraussetzung für die Teilnahme am SEPA-Verfahren und muss bei der Deutschen Bundesbank beantragt und vergeben werden. Bis Ende Mai 2013 haben allerdings lediglich 10 Prozent der Unternehmen einen solchen Antrag gestellt. Um jedoch pünktlich zum 1. Februar 2014 mit dem neuen Prozess zu starten, müsse man bis Ende Oktober 2013 in seinem Unternehmen soweit alles umgestellt haben. Dazu gehört nicht nur der Antrag auf eine Gläubiger- und Identifikationsnummer, sondern auch die Änderung der internen Prozessabwicklung.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks empfiehlt folgende Schritte, um noch zeitnah alle nötigen Baustellen zu beenden. Im ersten Schritt sollten die Unternehmen demnach ihre Hausbank kontaktieren, die sie für das neue Verfahren zulassen. Danach sollten die Konten umgestellt und die Stammdaten aktualisiert werden. Die IBAN-Nummer (internationale Bankkontonummer) ist dabei ein Mittel, bis zum Jahr 2016 kommt darüber hinaus der BIC (Bank-Identifikationscode) dazu. Im dritten Schritt muss natürlich auch die Buchhaltung entsprechend angepasst werden. Dabei sind sowohl Buchhaltungs- als auch Softwaresysteme betroffen. Als nächstes sollten Informationen zu Einzugsermächtigungen versendet werden. Im Detail bedeutet dies, dass der Empfänger einer Einzugsermächtigung über den Wechsel auf das SEPA-Verfahren informiert werden muss. Die Mitteilung der Gläubiger-ID und Mandatsreferenz ist ausreichend. Als letztes müssen dann die SEPA-Lastschriftenmandate, welche die Abbuchung autorisieren, eingeholt werden.
Wer zu den einzelnen Schritten oder anderen Punkten Fragen hat, kann sich auch auf der zentralen SEPA-Webseite von Bundesbank und Bundesfinanzministerium Informationen einholen.
Weitere Informationen unter:
http://www.zdh.de/themen/wirtschaft-energie-umwelt/finanzierung-basel-iii-sepa/sepa.html
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