Reform Insolvenzrecht bedroht Handwerk

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Foto: Lucie Gerhardt / pixelio.de

In der heutigen Zeit ist es ein Leichtes, Schulden zu machen. Fast überall ist es möglich, auf Pump zu kaufen und nur allzu oft verlieren die Menschen dabei den Überblick über ihre Finanzsituation. Leider ist eine private Insolvenz häufig die Folge zu vieler unbezahlter Rechnungen. Nach einer solchen Insolvenz ist man dann jedoch wieder schuldenfrei. Die Bundesregierung plant nun eine Änderung des gültigen Insolvenzrechts, die vom Handwerk keineswegs begrüßt wird.

Kommt ein Schuldner seinen Verbindlichkeiten gegenüber seinen Gläubigern nicht nach, besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit des Antrags auf private Insolvenz des Schuldners. Sofern ein Schuldner diesen Weg geht, haben Gläubiger in der Regel jegliche Chance verloren, ihr Geld noch in irgendeiner Form zu erhalten. Für den Schuldner seinerseits bedeutet dies, dass er – für einen vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeitraum – keine neuen Schulden mehr aufbauen darf, sich sozusagen gut führen muss. Nach dieser Zeit und nach Zahlung von 25 Prozent seiner Verbindlichkeiten sowie der Kosten des Verfahrens ist seine finanzielle Weste quasi wieder rein. Nach aktuellem Recht beträgt dieser Zeitraum sechs Jahre. Genau an diesem Punkt plant die Bundesregierung jedoch eine massive Reduzierung auf nur noch drei Jahre.

Grundsätzlich soll das Insolvenzrecht eine gewisse Signalwirkung für säumige Schuldner haben, erzieherisch auf die Zahlungsmoral wirken. Ob eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase nun positiv dazu beiträgt, ist stark zu bezweifeln. Würde es zu einer solchen Umsetzung kommen und sich das Insolvenzrecht damit erheblich verändern, wäre das für viele Gläubiger sehr unangenehm. Denn insbesondere die Gläubiger müssten befürchten, dass es mit dieser Neuerung zu noch mehr Insolvenzen kommt als ohnehin schon. Die Handwerkskammer Halle kritisiert diesen Entwurf der Regierung derzeit ebenfalls genau aus diesen Gründen. „Die Verkürzung der Wohlverhaltensphase von sechs auf drei Jahre geht eindeutig zu Lasten der Gläubiger“, sagt Thomas Keindorf, Präsident der Handwerkskammer Halle.

Ein Grund für die Idee der Veränderung des Insolvenzrechts ist die hohe Zahl an Privatinsolvenzen. Für jeden einzelnen ist die Wohlverhaltensphase eine gewisse Belastung, da er nicht uneingeschränkt über seine Finanzen verfügen kann. Beispielsweise ist nicht mal mehr ein Dispokredit des privaten Kontos möglich. Um nun die Menschen in einer solchen Privatinsolvenz nicht dauerhaft zu brandmarken, möchte die Bundesregierung einen Weg finden, den Schuldenschnitt zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Der Plan ist demnach ein echter Kraftakt, denn auch wenn man den Schuldner durch die Veränderung unterstützen möchte, so darf der Gläubige nicht bestraft werden. Letztlich gerät unter Umständen auch der Gläubiger in finanzielle Not, wenn seine Außenstände nicht pünktlich bezahlt werden. Gerade kleine Handwerksbetriebe würden unter dieser Neuerung leiden, denn häufig gehen sie in Vorleistung und werden erst später von ihren Auftraggebern bezahlt. Für die Handwerkskammer Halle steht daher fest, dass eine kürzere Wohlverhaltensphase einher gehen müsste mit einer besseren Gläubigerbefriedigungsquote.

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