Arbeit am Bau bedeutet meist bei Wind und Wetter volle Leistung bringen, dazu kommen häufige Arbeitsplatzwechsel und regelmäßige Arbeitsausfälle. Darum haben die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft bereits 1957 mit einem Tarifvertrag für eine überbetriebliche Altersversorgung gesorgt. Damit sollten gerade die besonderen Nachteile im Bauhandwerk ausgeglichen werden.
Am Besten zeigt dies ein Beispiel aus der Praxis auf: Als ein junger Mann im Herbst 1962 mit seiner Fliesenlegerausbildung begann, hatte er viele Pläne, wollte einiges im Leben erreichen. Doch gesundheitliche Probleme machten dem Fliesenleger immer mehr zu schaffen. Mit Mitte 40 war’s dann endgültig vorbei. Nach 31 Jahren musste er seinen Beruf aufgeben, bezog nach einigen Krankheitsphasen seit 1993 eine schmale Rente wegen Berufsunfähigkeit, 605 Euro im Monat. Um über die Runden zu kommen, verdiente man sich mit 400 Euro-Jobs etwas dazu.
Nach 17 Jahren Berufsunfähigkeitsrente begann dann im Jahr 2010 die Altersrente. Immerhin 925 Euro. Mit einem Antrag für Rentenbeihilfe bei der SOKA Bau kam das kleine Wunder für den bis dahin schmalen Geldbeutel. Die Rentenbeihilfe wurde bewilligt und sogar eine Nachzahlung, rückwirkend für die gesamte Zeit der Berufsunfähigkeit in Höhe von 15.780 Euro.
SOKA-BAU ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Beide sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. SOKA-BAU arbeitet heute für mehr als 70.000 inländische und ausländische Betriebe mit rund 610.000 Beschäftigten sowie für ca. 420.000 Arbeitnehmer im Ruhestand. Die Bilanzsumme lag 2009 bei insgesamt 5 Milliarden Euro.