Ganz selten trifft man aktuell in Deutschland noch die Umkehrhypothek. In den USA ist das Modell gerade bei Selbstständigen zur sicheren Altersvorsorge sehr beliebt. Viele selbständige Bauhandwerker haben sich mit Eigenleistung ein eigenes Heim geschaffen und kaum für das Alter vorgesorgt. Die Beiträge für die freiwillige Absicherung erschienen oft zu hoch und die Vorstellung sind zu verlockend, den Handwerksbetrieb gut zu verpachten oder gar zu verkaufen. Wenn am Ende einer Arbeitstätigkeit das Vermögen nur noch aus der eigenen Immobilie besteht, ist die Umkehrhypothek eine gute Lösung. Schließlich läst sich ein Gebäude nicht einfach verkonsumieren, wenn das Ersparte und die Rente zu klein sind.
Eine Umkehrhypothek setzt das in der eigenen Immobilie gebundene Vermögen frei, ohne gleich das Eigentum veräußern zu müssen. Das bedeutet, man muss sein Haus nicht verkaufen, um zu Bargeld zu kommen. Auf die eigene Immobilie wird ein Darlehen aufgenommen, das die Bank sofort oder in Rentenform monatlichen als Rente ausbezahlt. Bedingung ist, dass die Immobilie schuldenfrei ist. Zins und Tilgungskosten werden erst fällig, wenn die Immobilie verkauft werden soll oder der Erbfall eintritt, also der Darlehensnehmer verstirbt.
Die Auszahlungssumme wird hauptsächlich am Alter des Darlehensnehmers bewertet und kann bis zu 50 % des beleihbaren Immobilienwertes erreichen. Eine genaue Aussage über die Modellrechnung für die Umkehrhypothek kann man noch nicht machen. Das bundesweite Angebot ist noch sehr gering. Besonders die künftige Wertentwicklung der Immobilie fällt je nach Standort sehr unterschiedlich aus. Einen Vorteil bietet die Methode ganz sicher, denn das Haus bleibt erst einmal in Familienbesitz und die Auszahlungen aus einer Umkehrhypothek sind komplett steuerfrei. Sicherlich müssen Erben dann zwar „ihr“ Haus wieder auslösen, dafür hat der Darlehnsnehmer nicht unter Wert zur Sicherung seiner Altersversorgung sein Dach über dem Kopf verloren.