Unsachgemäße Bauausführung führt häufig zu Dauerlärm

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S. Hofschlaeger / pixelio.de

Einer Umfrage des Umweltbundesamtes zufolge fühlen sich 43 Prozent der Deutschen durch ihre Nachbarn belästigt oder gestört. Doch nicht immer ist der Lärm von oben, unten oder der Seite auf Rücksichtslosigkeit anderer zurückzuführen, sondern auf hellhörige Gebäude. Die Fehler von Architekten und Handwerkern machen sich häufig erst spät bemerkbar. Durch schlechte Wände oder sonstige Installationen werden laute Geräusche aus der Wohnung oder Zimmern übertragen. Wird dann ein Fußballspiel übertragen, so bekommt dann auch der Nachbar den Torjubel mit. 

Zu den häufigsten Wohnungsmängel zählt der Bund deutscher Mieter Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall, sowie Lärm aus der Nachbarwohnung. Da treten dann Heizungs- und Warmwasserausfall und undichte oder marode Fenster in den Hintergrund. Planer und Ausführungsfirmen schulden dem Bauherrn eines Neubaus ausreichenden Schutz nach DIN 4109, ohne dass es besonderer vertraglicher Vereinbarungen bedarf. Wird der Mindestschutz nicht gewährt ist eine Dauerhafte Lärmbelästigung vorprogrammiert.

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