Zum 31.12.2010 verfallen die Ansprüche zur Auszahlung einer Urlaubsentschädigung aus dem Jahr 2008, darauf verwies die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft SOKA-BAU. Anspruchsteller sollten daher noch einmal auf ihrem Arbeitnehmerkontoauszug nachsehen oder bei SOKA-BAU nachfragen.
Alle Bauarbeitnehmer sollten kontrollieren, ob sie noch ausstehende Ansprüche auf Auszahlung einer Urlaubsentschädigung für das Jahr 2008 haben. Ob ein Anspruch besteht, ist auf dem Arbeitnehmerkontoauszug vermerkt. Wem kein Kontoauszug vorliegt oder wer unsicher ist, ob noch eine Urlaubsentschädigung für 2008 aussteht, kann auch bei SOKA-BAU direkt nachfragen. Das Geld wird umgehend überwiesen, wenn ein berechtigter Anspruch auf einem Antrag bis zum 31. Dezember 2010 eingeht.
Laut SOKA-BAU waren einer Auswertung zufolge in 2009 mit 53 Prozent mehr als die Hälfte aller Beschäftigungsverhältnisse auf dem Bau nicht länger als ein Jahr, 36 Prozent sogar kürzer als sechs Monate. Da ein Arbeitgeber allerdings bei einem Arbeitsverhältnis von über sechs Monaten zur Zahlung des gesamten Jahresurlaubs verpflichtet wäre, hilft das Urlaubsverfahren von SOKA-BAU. Um die Arbeitgeber der Bauwirtschaft vor derartigen Belastungen zu schützen, zahlen sie monatlich einen tariflich festgelegten Beitrag in einen umlagefinanzierten Urlaubsfonds ein. Ausgezahlte Urlaubsbeiträge werden dem Baubetrieb aus dieser Kasse erstattet. Da nach einem Jahr der Urlaubsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber verfällt, übernimmt nach einem Jahr SOKA-BAU die Auszahlung der Urlaubsentschädigung.