Nun ist es amtlich: Die Gefahrstoffverordnung wurde kürzlich novelliert, ohne die Empfehlungen zum Schutz der Beschäftigten zu berücksichtigen. Damit haben die Länder die Änderungsvorschläge ausgeschlagen, die eine stärkere Verantwortung des Veranlassers von Baumaßnahmen vorsahen. Dadurch steigt die Gefahr, dass Asbest zu spät erkannt wird. Das könnte Umweltschäden und die Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten zur Folge haben. Die letzte Hoffnung liegt nur in der per Entschließungsantrag geforderten Prüfung der Bundesregierung für eine faire Aufgabenteilung.
Trotz aller Proteste wurde vor knapp zwei Wochen am 18. Oktober die Novellierung der Gefahrstoffverordnung im Bundesrat verabschiedet. Bedauerlicherweise sind damit die Länder den geforderten Änderungsvorschlägen nicht gefolgt. Diese sahen vor, dass der Veranlasser stärker in die Verantwortung bei der Handhabung von Gefahrstoffen gezogen werden sollte. „Beim Umgang mit Asbest sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter unumgänglich“, fordert nach wie vor Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB). „Deswegen fordert das Baugewerbe, das 90 Prozent der Sanierungsmaßnahmen im Ausbaubereich übernimmt, schon lange, die Bauherren dazu zu verpflichten, bei Asbestverdacht eine Erkundung vor Beauftragung und Beginn der Tätigkeiten durchzuführen.“ Denn alle am Bau Beteiligten haben eine gemeinsame Verantwortung.
Gefahrstoffverordnung – Gefahren für die Menschen und die Umwelt eindämmen
Nach der Verabschiedung besteht nun laut der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) die Gefahr, dass Asbest zu spät erkannt wird. Das gefährdet die Gesundheit aller Beteiligten und schädigt die Umwelt. Die BG Bau plädiert dafür, dass bei einem begründeten Verdacht eine Probe entnommen werden muss. Sollte Asbest festgestellt werden, müssen umfangreiche Schutzmaßnahmen und eine fachgerechte Entsorgung sichergestellt werden. Denn werden Asbestarbeiten nicht sachgerecht ausgeführt und Astbestabfälle nicht fachmännisch entsorgt, so drohen Gefahren für Mensch und Umwelt. Oftmals wird das jedoch aus Unkenntnis versäumt.
Prüfung auf anlassbezogene Asbesterkundung durch den Veranlasser
Für die Unternehmen bedeutet der Umgang mit Asbest neue Herausforderungen. Daher ist die BG Bau darauf gut vorbereitet und stellt passende Angebote bereit. Mit entsprechenden Schulungen zum Thema Asbest wird die Baubranche unterstützt. Trotzdem bedauert die Bauwirtschaft, dass bei der Novellierung der neuen Gefahrstoffverordnung keine Möglichkeiten zur Verbesserung ergriffen wurden. Immerhin haben die Länder die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag dazu aufgefordert, ob nicht doch eine anlassbezogene Asbesterkundung durch die Veranlasser von Bauarbeiten möglich wäre. Es bleibt abzuwarten, ob die Empfehlungen der Länder nicht doch noch umgesetzt werden können. Wichtig ist jedenfalls eine faire Verteilung der Aufgaben mit Asbest.


















Die Beurteilung muss der Handwerker durchführen. Die Kosten, welche in diesem Zusammenhang entstehen, selbstverständlich der Auftraggeber.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bosbach
Dachdeckermeister
Eine Option wonach man Oberflächen von mit Asbest belasgtetem Material (Dachplatten, Betonwände) auch beschichten und damit das Abfasern verhindern kann wurde nicht mal in Erwägung gezogen. Dabei könnte diese Maßnahme viel Geld sparen und viele Eigentümer zu Sanierungsmaßnahmen „verleiten“ die sie sonst nicht beauftragen – weil zu teuer. Also atmen die vorbeigehenden Menschen weitrhin Asbestfasern ein. Und nichts passiert. Eine Dachbeschichtung – wie auch in anderen Ländrn üblich – würde Abhilfe schaffen, das Asbestproblem lösen und die Lebensdauer vom Dach verlängern.
Für mich ist das „Stehlen aus der Verantwortung“. Leider typisch für unsere Zeit !