Wohnungsbau muss wieder in Gemeinschaftsverantwortung

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Foto: kaffee / pixelio.de

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) kritisiert einmal mehr die Föderalismusreform. Für den Verband ist es absolut erforderlich, dass der Wohnungs-, Hochschul- und Klinikbau sowie die kommunale Infrastruktur wieder eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund und Ländern werden müsse. Solange dies nicht gewährleistet ist, werden massive Probleme die Folge sein. Nur in der Gemeinschaft sieht der ZDB eine erfolgreiche Bewältigung der derzeit vorhandenen Herausforderungen in den genannten Bereichen.

Mit der Umsetzung der Föderalismusreform gilt nun eine Eigenverantwortung der Länder für den Wohnungs-, Hochschul- und Klinikbau sowie die kommunale Infrastruktur. Zwar liegt die Finanzierung bis zum Jahr 2019 immer noch beim Bund, der Einsatz des zur Verfügung gestellten Geldes liegt jedoch ab dem Jahr 2014 komplett in der Hand der Länder. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob das Geld auch für eben diese Ausgaben eingesetzt wird.

Für den ZDB stellt dieses Vorgehen eine große Gefahr dar, denn eine weitere, massive Investition in diese Bereiche ist in seinen Augen unabdingbar, um den Wirtschaftsstandort Deutschland langfristig konkurrenzfähig zu halten. Denn es lässt sich nicht von der Hand weisen, dass schon heute zu wenig Geld in diese Sektoren fließt.

Betrachtet man nur einmal den Wohnungsbau. Gerade in den Ballungsgebieten ist immer noch viel zu wenig Wohnraum verfügbar, der dabei auch noch bezahlbar ist. Aber auch die Ansprüche an den demografischen Wandel müssen beim Wohnungsbau viel stärker vorangetrieben werden. Gleiches gilt beim Ausbau des Kindergarten- oder Schulnetzes. Auch hier stehen viel zu wenige Räumlichkeiten zur Verfügung. Schaut man dagegen in eher ländliche Regionen, ist das Gegenteil der Fall. Hier gibt es zum Teil mehr Wohnungen oder Schulen als es Bedarf danach gibt. Ein ausgewogenes Verhältnis wäre daher für alle am sinnvollsten. Aber genau dies lässt sich nur durch ein gemeinsames Handeln erreichen und nicht durch Eigenverantwortlichkeit.

Auch bei der Infrastruktur stellt sich ein ähnliches Bild dar. Wie man selbst ja jeden Tag oft genug merkt, ist hier und da schon lange nicht mehr investiert worden. Nur allzu oft wird statt auf Neuerung auf Ausbesserung oder ähnliches gesetzt. Dass diese Einstellung  jedoch deutlich überholt ist und auch definitiv ein Umdenken stattfinden muss, sollte jedem klar sein.

Aufgrund der aufgeführten Gründe, stellt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, fest: „Ohne eine Änderung des Grundgesetzes wird Deutschland weder den Herausforderungen in der Wohnungsbaupolitik noch bei der kommunalen Infrastruktur gerecht werden. Es zeigt sich schon jetzt deutlich, dass die im Rahmen der Föderalismusreform vereinbarte Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben zur kommunalen Infrastruktur, zur sozialen Wohnungsraumförderung und zum Hochschul- und Klinikbau (Art. 143 c GG) nicht trägt.“

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