Insbesondere kleine Unternehmen leiden immer wieder unter dem hohen bürokratischen Aufwand, der ihnen von der Politik vorgegeben wird. Der Beschluss des Bundeskabinetts, hinsichtlich eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts, wird deshalb vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt. Dennoch stellt man auch fest, dass in anderen Bereichen durchaus weiteres Verbesserungspotential vorhanden ist.
Am 19. September 2012 hat das Bundeskabinett beschlossen, ein Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts umzusetzen. Hinsichtlich des aktuellen Beschlusses äußert sich Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH, erfreut: „Die Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts ist ein richtiger Schritt hin zum Abbau der Bürokratie und zur Entlastung von Betrieben und Arbeitnehmern. Vor allem die Anhebung des Höchstbetrages bei Verlustrückgang auf künftig 1 Million Euro kann einen Beitrag zur Stärkung der Liquidität mittelständischer Betriebe leisten.“
Nach Ansicht des ZDH sollten weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau in einem parlamentarischen Verfahren folgen. Der Verband denkt dabei beispielsweise an eine Verdopplung der Grenze für „Kleinstbetragsrechnungen“ bei der Umsatzsteuer. Derzeit sind dies 150 Euro, zukünftig könnten es dann 300 Euro sein. Auch Angeben, wie die Rechnungsnummer oder der separate Ausweis der Umsatzsteuer wären dann nicht nötig. Aber auch die Erleichterung der elektronischen Rechnungsstellung wäre ein Punkt. Zwar ist es zurzeit möglich, dass Pdf-Dateien für Umsatzsteuerzwecke anerkannt sind, jedoch dürfen sie nicht elektronisch archiviert werden. Eine Gleichstellung der Regeln zur Rechnungsstellung und zur Archivierung sind demnach unentbehrlich, damit die vereinfachte Rechnungsstellung von den Betrieben schlussendlich auch angewandt wird.