Die Finanzwende auf Bundesebene wird von Kommunen und Bauwirtschaft gleichermaßen als positives Signal gewertet. Doch während der Bund neue finanzielle Spielräume öffnet, bleibt eine zentrale Forderung bislang unerfüllt: Ohne grundlegende Strukturreformen bei Planung, Genehmigung und Vergabe droht der Investitionsstau in der kommunalen Infrastruktur weiter anzuwachsen. Die Bauwirtschaft fordert deshalb ein entschlossenes Umdenken. Wir müssen weg von zentralistischer Kontrolle, hin zu mehr Vertrauen und Flexibilität vor Ort.
Mit einem Investitionsrückstand von knapp 190 Milliarden Euro stehen Deutschlands Kommunen vor einer Mammutaufgabe. Betroffen sind nahezu alle Bereiche: von Straßen und Brücken über Wasser- und Abwassernetze bis hin zu energetischen Sanierungen und Klimafolgenanpassungen. Das Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 100 Milliarden Euro soll Abhilfe schaffen – allerdings nur, wenn die Mittel unbürokratisch und gezielt in den Städten und Gemeinden ankommen.
Kommunen brauchen Planungssicherheit und Flexibilität
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert daher gemeinsam mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), dass die Kommunen die für sie vorgesehenen Mittel direkt erhalten – ohne komplizierte Vorgaben von Bund oder Ländern. Denn die Herausforderungen vor Ort sind bekannt, die Expertise vorhanden. „Mit dem von Bund und Ländern beschlossenen Sondervermögen Infrastruktur ist das richtige Signal gesetzt“, freut sich DStGB-Hauptgeschäftsführer André Berghegger. „Nun müssen den Worten Taten folgen.“ Denn damit Investitionen zügig umgesetzt werden können, müssen Genehmigungsprozesse beschleunigt und das Vergaberecht entschlackt werden. Planungsverfahren müssten digitaler, schneller und weniger formalistisch ablaufen, um angesichts der Vielzahl an Projekten nicht im Verwaltungsstau zu versinken.
Bauwirtschaft steht bereit – unter einer Bedingung
Die Bauunternehmen bringen die Kapazitäten und das Know-how mit, um die dringend notwendigen Maßnahmen in hoher Qualität umzusetzen. „Die Bauunternehmen stehen bereit, die enormen Bauaufgaben in unseren Städten und Gemeinden kurzfristig zu lösen“, erklärt HDB-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller. „Die Kommunen können sich dabei auf die hohe Leistungsfähigkeit der vielen kleinen, mittleren und größeren Unternehmen am Bau verlassen.“ Dafür brauche es jedoch eine große Bandbreite an Projekten, die auch mittelständischen Unternehmen Zugang ermöglichen. Die Reform des Vergaberechts spielt dabei eine entscheidende Rolle. Höhere Wertgrenzen und eine Lockerung des Losgrundsatzes sind notwendig, um individuelle Lösungen je nach Projektumfang zu ermöglichen.
Vergaberecht darf Projekte nicht ausbremsen
Die einhellige Meinung von DStGB und HDB: Öffentliche Auftraggeber müssen eigenständig über die passende Vergabeform entscheiden können. Unterschiedlich ausgestattete Bauverwaltungen und eine breit aufgestellte Bauwirtschaft erfordern individuelle Spielräume. Nur so kann das Sondervermögen effizient genutzt und der Investitionsstau nachhaltig aufgelöst werden.

















