Bekämpfung der Schwarzarbeit auf dem Bau

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Simulation eines Zoll-Einsatz; Foto: Bundesministerium der Finanzen

Dass man sich im Baugewerbe stets auch mit den Themen der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern und der Schwarzarbeit auseinandersetzen muss, ist hinlänglich bekannt. Leider sind die Kontrollen zur Vermeidung beider Tatsachen immer noch zu gering. Dabei ist das ein absolutes Muss, um den Standort Deutschland langfristig wettbewerbsfähig zu erhalten. Ohne Kontrollen bleiben die ehrlich arbeitenden Unternehmen auf der Strecke, was die Wirtschaft insgesamt nur schwächt.

Ein gerade aktueller Fall eines Berliner Bauunternehmens macht derzeit wieder deutlich, wie wichtig Kontrollen zur Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen und der Steuer- und Sozialversicherungspflicht auf deutschen Baustellen sind. Immer noch ist die Branche durch Subunternehmer und andere illegale Machenschaften bestimmt. Aus aktuellem Anlass äußert sich Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), kritisch über die derzeitige Situation und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die Beschäftigungsverhältnisse im Baugewerbe.

Nach Meinung von Pakleppa müssen sowohl der Zoll als auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mehr auf deutschen Baustellen kontrollieren. Es könne nicht sein, dass jede Branche immer öfter den allgemeinverbindlichen Mindestlohn vereinbart, die staatlichen Kontrollstellen aber personell nicht mit der Kontrolle der Einhaltung dieser Regelungen nachkommen. Pakleppa dazu: „ Unsere mittelständischen Unternehmen, die mit eigenem Personal Projekte realisieren und daher auch in Deutschland Steuern und Abgaben bezahlen, haben gegenüber diesen illegalen Praktiken im Wettbewerb keine Chance.“

Der ZDB als Interessenverband von 35.000 mittelständischen und Inhaber geführten Unternehmen, fordert schon lange die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern. In Verbindung damit greift Pakleppa auch die ICT-Richtlinie (Intercorporate Transfer) auf. Diese wird zurzeit im EU-Parlament beraten und soll unverändert verabschiedet werden.  Das Ziel dieser Konstitution soll es sein, dass Experten und Spezialisten von Konzernen es leichter haben, zwischen den Konzernniederlassungen innerhalb und außerhalb der EU zu wechseln. Kritikpunkt dabei ist die konkrete Ausformulierung der Richtlinie. Nach europäischer Definition von „Fachkraft“ könnte somit jeder Facharbeiter aus einem Drittstaat nach Deutschland geschickt werden. Pakleppa meint deshalb, dass durch die unveränderte Durchführung der Richtlinie geradezu eine Begünstigung des Schleusertums stattfinden werde. Er sagt: „Unsere allgemeinverbindlichen Mindestlöhne wären Makulatur.“ Aus diesem Grund fordert er, dass das Baugewerbe aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen werden müsse.

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