Berufsunfähigkeitsversicherung im Bauhandwerk

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Foto: W. Broemme / pixelio.de

Es gibt wohl kaum einen Beruf ohne Risiko, doch gerade Handwerker in Bauberufen erleiden vergleichsweise häufig eine Berufsunfähigkeit. Die Hilfe vom Staat fällt dann nur sehr mager aus, so dass es sinnvoll ist, rechtzeitig eine leistungsstarke, private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Wer nach dem 01. Januar 1961 geboren wurde, erhält bei einer Berufsunfähigkeit vom Staat eine maximale Erwerbsminderungsrente von rund 30 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens. Das ist nicht viel, zumal der Berufsunfähige diese Rente nur dann erhält, wenn er aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, drei Stunden täglich einer Arbeit nachzugehen, und wenn er zuvor ausreichend in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Weil die Unterstützung vom Staat im Falle einer Berufsunfähigkeit relativ dürftig ausfällt, sind Bauhandwerker gut beraten, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Dabei gilt: Je früher man sich für die Versicherung entscheidet, desto günstiger fallen auch die Beiträge aus. Für Interessierte ist es wichtig, nicht einfach die nächstbeste Berufsunfähigkeitsversicherung auszuwählen, sondern die Preise und insbesondere die Leistungen der Angebote gründlich zu vergleichen und eine kompetente Beratung zu nutzen.

Risiken von handwerklichen Berufen

Aufgrund der körperlich sehr anstrengenden Tätigkeit können Handwerker im Baugewerbe ihre Arbeit im Vergleich zu anderen Berufsgruppen häufiger und oftmals auch früher wegen einer Berufsunfähigkeit nicht mehr ausführen. Besonders bei Bauarbeitern und Dachdeckern ist das Berufsunfähigkeitsrisiko deutlich höher als in anderen Berufen. Viele, die einen Bauberuf ausüben, können ihre Arbeit wegen einer Krankheit, einer körperlichen Verletzung oder wegen eines Kräfteverfalls oftmals nicht bis zum Rentenalter ausführen. Und auch das Risiko eines Arbeitsunfalls auf dem Bau ist wesentlich höher. Die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Bauhandwerker ab und kann finanziellen Schwierigkeiten durch eine Krankheit oder einen Unfall vorbeugen.

Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine gute Police für die Berufsunfähigkeit greift bereits dann, wenn der Versicherte seinen Beruf zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Wichtig ist bei der Versicherung, dass keine speziellen Erkrankungen als Versicherungsfall ausgeschlossen werden und dass die Police keine so genannte „abstrakte Verweisung“ vorsieht. Liegt eine solche vor, so kann die Versicherungsgesellschaft von einem Versicherten, der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, verlangen, eine andere, gleichwertige Tätigkeit aufzunehmen. In guten Berufsunfähigkeitstarifen taucht diese Klausel nicht mehr auf, so dass die Versicherer dem Berufsunfähigen seine Rente nicht verweigern dürfen, wenn dieser theoretisch trotz seiner Krankheit noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte.

Weitere Informationen:
http://www.berufsunfaehigkeit.com/berufsunfaehigkeitsversicherung/handwerker

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