Kein Lohndumping! Tarifbindung für Fachkräfte aus Westbalkan

Kein Lohndumping! Tarifbindung für Fachkräfte aus Westbalkan
Foto: Roland Riethmüller

Die Bundesregierung hat das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet. Um Fachkräfte zu gewinnen, soll diese Regelung nun entfristet werden. Allerdings hat die Sache einen Haken. Die Beschäftigten aus dem Westbalkan könnten dadurch auch nur mit dem gesetzlichen Mindestlohn entlohnt werden. Um Integration zu fördern und diesem Lohndumping entgegenzuwirken, fordert die Gewerkschaft auch für diese Menschen eine Tarifbindung einzuführen.

Kürzlich hat die Bundesregierung das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet. Dabei ist auch geplant, die sogenannte Westbalkan-Regelung zu entfristen. Eigentlich wäre diese Regelung in diesem Jahr ausgelaufen. “Bislang konnten so im Jahr bis zu 25.000 Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien bei uns arbeiten, künftig sollen es 50.000 per anno sein”, erklärt Robert Feiger, Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau). “Dagegen wäre eigentlich nichts zu sagen, wir benötigen in der Bauwirtschaft Fachkräfte ohne Ende.“ Trotzdem bemängelt Feiger, dass die Unternehmen nicht tarifgebunden sein müssen. Dem Lohndumping sei somit Tür und Tor geöffnet.

Drohendes Lohndumping durch Entlohnung mit dem gesetzlichen Mindestlohn

Laut der Gewerkschaft haben sich die Bauarbeitgeber im Frühling letzten Jahres dem Branchenmindestlohn verweigert. Das hat zur Folge, dass sich die neuen Beschäftigten aus dem Westbalkan nun trotz qualifizierter Arbeit mit dem gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro zufriedengeben müssen. Einst lag der Branchenmindestlohn für Fachkräfte bei rund 16 Euro. Es sei fraglich, ob echte Fachkräfte tatsächlich für diesen Lohn arbeiten wollen. Dass diese dann in andere Branchen abwandern, sei folglich vorprogrammiert.

Fachkräfte aus dem Westbalkan haben kaum eine Chance zur Integration

Die sogenannten Schmuddelfirmen wittern schon das große Geschäft, wenn es keine Tarifbindung mehr gibt. Die kurzzeitig kontingentierte Beschäftigung ist ebenfalls geregelt. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber nach Tarif bezahlen müssen. Sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse sind nicht erlaubt. Es gibt jedoch ein Problem, bei den befristeten Verträgen gibt es keine Zukunftsaussichten für die Beschäftigten. Die Pendelmigration wird erst dadurch gefördert. Es ist nicht möglich, diese Menschen dauerhaft zu integrieren. Das Beschäftigungsverhältnis dieser Zuwanderer ist auf Dauer bedenklich. Das sollte aber nicht der Sinn und Zweck dieses neuen Gesetzes sein. Die IG Bau hofft, dass die negativen Auswirkungen des Regierungsentwurfs schnell erkannt und die entsprechenden Textpassagen korrigiert werden, wenn möglich mit einer Tarifbindung. Nur so könne dem Fachkräftemangel entgegengesteuert werden.

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