Pflicht zur E-Rechnung ab 2025: Was Betriebe jetzt tun müssen

Foto: gpointstudio / envatoelements

Für viele Handwerksunternehmen wird die e-Rechnungspflicht eine große Herausforderung. Denn ab dem Jahr 2025 ist die e-Rechnung für alle umsatzsteuerpflichtigen Handwerksbetriebe verpflichtend. Zwar gibt es eine Übergangsregelung, doch die gilt nur bis zum Jahr 2028. Die e-Rechnung erfordert eine Umstellung, bietet aber auch Chancen: Durch die automatisierte Verarbeitung sinkt der administrative Aufwand, Fehler werden minimiert und Kosten gesenkt. Wichtig ist, dass Betriebe frühzeitig ihre Systeme anpassen und Mitarbeiter schulen, um die Effizienzpotenziale voll auszuschöpfen. 

Viele Handwerksbetriebe müssen sich im kommenden Jahr umstellen, denn dann kommt die e-Rechnungspflicht. Diese gilt künftig für alle umsatzsteuerpflichtigen B2B-Unternehmen, wie der Digitalpartner OneQrew betont. Die verpflichtende e-Rechnung bedeutet zwar erstmal einen großen Aufwand, bietet am Ende allerdings auch eine Effizienzsteigerung. In der Übergangsphase müssen noch nicht zwingend e-Rechnungen verschickt werden. Dafür gilt die Regelung, dass die Betriebe zumindest über Lösungen zum Empfang von e-Rechnungen verfügen müssen. Drei Jahre später müssen sie dann auch selbst e-Rechnungen ausstellen können. Außerdem gilt, dass bereits ab dem Jahr 2027 die e-Rechnung verpflichtend wird, wenn mehr als 800.000 Euro Umsatz erwirtschaftet werden.

Der Unterschied zwischen e-Rechnung und digitaler Rechnung

Was genau ist eine e-Rechnung und worin besteht der Unterschied zur digitalen Rechnung? Die e-Rechnung ist maschinenlesbar und für eine elektronische Verarbeitung vorgesehen. Bei digitalen PDF-Rechnungen ist das nicht möglich. Die strengen Anforderungen für eine maschinelle Lesbarkeit sind bei digitalen Rechnungen nicht erfüllt. Hintergrund ist, dass mit der e-Rechnung Steuerbetrügereien verhindert werden sollen. Trotzdem haben auch die Handwerksbetriebe Vorteile davon. E-Rechnungen lassen sich automatisiert verarbeiten und erstellen. Damit sinkt auch der administrative Aufwand. Darüber hinaus wird Zeit und Geld gespart sowie das Fehlerrisiko deutlich gesenkt.

Ab 2025: Handwerksbetriebe müssen e-Rechnung empfangen können

Somit gilt, dass ab dem Jahr 2025 die Betriebe dafür Sorge tragen müssen, dass sie elektronische Rechnungen empfangen können. Das bedeutet, dass sich die Unternehmen eine Software zulegen müssen, die für den Empfang von Rechnungen und deren Verarbeitung eingesetzt werden kann. Ab Januar 2028 müssen diese Unternehmen dann auch e-Rechnungen erstellen und übermitteln können. Bei der Umsetzung müssen die Betriebe ihre bereits bestehenden Systeme überprüfen. Sind diese dazu geeignet, eine e-Rechnung zu empfangen und sogar bereits zu erstellen? Erst dann können sich die Unternehmen für eine Lösung entscheiden. Somit sollen doppelte Systeme und hohe Kosten vermieden werden. Handwerksbetriebe profitieren aber nur dann von dem neuen System, wenn sie sich frühzeitig vorbereiten. Die Betriebe sollen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter entsprechend geschult werden. Nur durch die richtige Vorbereitung können schwerwiegende Versäumnisse reduziert werden. Gleichzeitig wird die Büroarbeit reduziert und die Betriebe können sich mehr auf das Wesentliche konzentrieren, nämlich das Bauen.

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Ja die Vorteile überwiegen, wenn die geschulten Mitarbeiter auch im Unternehmen bleiben, diese Voraussetzung ist heute nicht mehr gegeben. Und der Handwerksmeister der kein Vollkaufmann
ist und auch kein Digitaler Experte, wird sich hierüber nicht freuen können. Der Einzige der hierdurch einen Vorteil bekommt wird das Finanzamt sein und übrigens unsere Schwarzarbeiter im Land wird
das wohl kaum abhalten, denn denen fehlt ja sogar eine E-Mailanschrift. Wir finden, das für eine weitere
Überforderung der kleinen Handwerksbetriebe und wir sehen uns bestätigt das es nicht aufhört neben seiner Arbeit diese doppelt und dreifach zu dokumentieren und 10 Jahre aufzubewahren. Gut zu wissen das die benutzen Flächen der Aktenlagerung von der Steuer abzusetzen sind, vielleicht wird das den
Schwarzmarkt überzeugen. Sarkastisch aber nett.

„Das bedeutet, dass sich die Unternehmen eine Software zulegen müssen, die für den Empfang von Rechnungen und deren Verarbeitung eingesetzt werden kann.“ Haben Lobbyisten der beteiligten Firmen wieder mal schön hinbekommen. War bei der Rauchwarnmelderpflicht auch nicht anders. Es ist ein Milliarden-Geschäft. Alle anderen Gründe sind vorgeschoben.

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