Immer wieder wurde hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit um das Thema eines Sockelbetrages für Handwerkerrechnung diskutiert und vor allem gestritten. Wirtschaft und Regierung waren sich von Anfang an nicht einig. Und obwohl die negative Haltung der Bauwirtschaft durchaus nachvollziehbar und berechtigt ist, wurde die Einführung eines Sockelbetrages für Handwerkerrechnungen nun von den Finanzministern der Bundesländer beschlossen.
Schon seit einiger Zeit stand die mögliche Einführung eines Sockelbetrages für Handwerkerrechnungen im Raum, der die steuerliche Absetzbarkeit gegenüber dem Finanzamt verschlechtern würde. Die Bauwirtschaft hat seit der ersten Stunde seine Zweifel hinsichtlich dieser Limitierung vorgetragen. Für den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) ist die Einführung eines solchen Sockelbetrags, mit einer Steigerung der Schwarzarbeit gleichzusetzen.
Die kürzlich von der Finanzministerkonferenz, dem wichtigsten Ausschuss zur Koordination finanzpolitischer Fragen auf Länderebene, beschlossene Festsetzung eines Sockelbetrages stieß damit natürlich nicht aus Verständnis. Die Finanzminister der Bundesländer haben sich darauf geeinigt, dass zukünftig nur solche Handwerkerrechnungen steuerlich absetzbar sind, die über 300 Euro betragen. Alle Beträge unter 300 Euro sind damit gegenüber dem Finanzamt nicht mehr ansetzbar. Wenn man berücksichtigt, dass mehr als 50 % der beim Finanzamt eingereichten Kosten für Handwerkerrechnungen unter diesem Sockelbetrag liegen, wäre das ein herber Rückschlag für die Auftraggeber. Der steuerliche Vorteil wäre damit komplett verloren und auch die Gefahr würde vermutlich steigen, dass sich die Auftraggeber für Schwarzarbeit entscheiden.
Nicht nur, dass der einzelne Auftraggeber einen Nachteil bei dieser 300 Euro-Grenze für Handwerkerrechnungen hat, auch die Auftraggeber werden die Verlierer dieser Entscheidung sein. Denn je mehr Auftraggeber hin zur Schwarzarbeit den legalen Weg verlassen, schaden wiederum den ehrlich arbeitenden Handwerksbetrieben. Durch fehlende Wettbewerbsfähigkeit können einzelne Betriebe sich dabei im schlimmsten Fall nicht am Markt halten. Es ist deswegen dringend erforderlich, einen anderen Weg zu finden, wie man hier vorgeht. Während die Bundesländer einen 11-Punkte-Plan hin zu Steuervereinfachungen planen, schlägt der ZDB eine andere Lösung vor: Beispielsweise könnte man Aufträge, die ohnehin legal vergeben werden müssen, aus der steuerlichen Begünstigung ausschließen. Dazu würden u.a. Kaminkehrleistungen oder Heizungswartungen zählen.
Eine Einführung von Sockelbeträgen jedenfalls sieht der ZDB als Gefahr für das Handwerk und als Nachteil für den Bürger, der damit keine Notwendigkeit mehr für faire Auftragsvergabe sehen wird. Denn, wie bereits erwähnt, ist die Mehrzahl der Aufträge unter der geplanten 300 Euro-Grenze angesiedelt.