Egal wohin man sieht, es entsteht der Eindruck, alles wird teurer. Nur mehr Geld hat man am Anfang des Monats leider nicht auf dem Konto. Dass die Preise wie zum Beispiel vom Strom steigen, ist eine Sache. Dass beim Bürger aber der Eindruck entsteht, er zahle für die Entscheidungen der Politik, erweckt zusätzlichen Unmut. Auch die Abgabe zur EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) stellt ein solches Ärgernis dar, für das immer weniger Verständnis innerhalb der Bevölkerung vorherrscht.
Dass die Energiewende dringend nötig ist und auch von der Allgemeinheit getragen werden sollte, ist im Grunde unumstritten. Dennoch wünschen sich die Bürger vor allem eine gerechtere und bezahlbare Umsetzung der Energiewende. Hinsichtlich des EEG bedeutet dies, dass die Kostenbelastung anders verteilt sein sollte.
Im Rahmen der derzeit noch laufenden Koalitionsgespräche lastet einiger Druck auf der Politik. Der Preis für Strom ist neben vielen anderen Themen auch ein Punkt, bei dem sich die Gemüter erhitzen. Gemäß dem EEG wurde erst vor zwei Wochen die Umlage auf den Strompreis erhöht. Diese Kosten werden aber sowohl für den Verbraucher als auch für die kleinen und mittleren Betriebe zu einer immer größeren Belastung. Hier gilt es, seitens der neuen Bundesregierung anzusetzen und ein Umdenken zu erreichen. Wenn keine Entlastungen bei diesen Parteien bewirkt werden, lässt sich die EEG-Umlage nicht mehr ohne weiteres schultern.
Gemäß der aktuellen Erhöhung der EEG-Umlage sollen ab dem 1. Januar im kommenden Jahr 6,24 Cent je Kilowattstunde mehr bezahlt werden müssen. Insbesondere für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Betriebe sind diese Kosten kaum noch zu bewältigen. Große Unternehmen, die auch noch besonders viel Strom verbrauchen, werden dabei immer wieder von den Umlagen befreit oder zahlen deutlich weniger. Das ist eine Ungerechtigkeit, die auch das Handwerk so nicht weiter akzeptieren möchte.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks schlägt als eine mögliche Maßnahme die Einführung eines Freibetrages bei der Stromsteuer vor. Diese würde beinhalten, dass Privathaushalte eine Befreiung von 2.000 kWh erfahren. Kleine und mittlere Betriebe wären für 4.000 kWh befreit. Die Basis für diese Regelung wäre die Mehrwertsteuer, die auf die EEG-Umlage für gewöhnlich erhoben wird.
Für das Handwerk steht fest, dass eine solche oder ähnliche Maßnahme der einzige Weg ist, die kleinen und mittleren Betriebe wie auch die privaten Verbraucher zu entlasten. Darüber hinaus erwartet man von der Politik eine langfristige Neuausrichtung des EEG.

















