Vor dem Hintergrund der steigenden Inflation erhöht sich ab dem kommenden Jahr der tarifliche Mindestlohn für das Dachdeckerhandwerk. Die letzte Erhöhung fand im Jahr 2022 statt. Beide Tarifparteien begrüßen den Lohnanstieg und haben ihn fristgemäß angenommen. Durch die Erhöhung vom tariflichen Mindestlohn erhalten Dachdecker mehr Geld und sind vor Dumpinglöhnen geschützt. Gleichzeitig profitieren auch die Arbeitgeber, weil der neue Mindestlohn den fairen Wettbewerb stärkt und Billigkonkurrenz verhindert.
Ab Januar 2024 bekommen die Dachdecker in Deutschland für ihre Tätigkeit mehr Geld vom Arbeitgeber ausgezahlt. Hintergrund der Erhöhung vom tariflichen Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk ist vor allem die steigende Inflation. Fristgerecht haben die Verhandlungspartner, der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) das Ergebnis angenommen. Demnach bekommen ab dem 01.01.24 ungelernte Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk als Mindestlohn 1 einen Stundenlohn in Höhe von 13,90 Euro. Dieser Wert erhöht sich im Januar 2025 auf 14,35 Euro. Ungelernte Mitarbeiter sind primär für Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten zuständig, übernehmen das Aus- und Einräumen sowie die Reinigung der Baustellen. Der Mindestlohn 2 für gelernte Arbeitnehmer beträgt ab dem 1. Januar 2024 15,60 Euro und erhöht sich ab Januar 2025 auf 16,00 Euro. Zu den gelernten Arbeitskräften im Dachdeckerhandwerk zählen solche, die fachlich qualifizierte Arbeiten ausführen. Sie haben entweder als Geselle einen entsprechenden Gesellenbrief mit beruflicher Qualifikation oder einen gleichgestellten Berufsabschluss.
Tariflicher Mindestlohn begünstigt die Fachkräfte
ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk ist mit dem Ergebnis zufrieden. „Auch wenn wir zum Teil kontrovers diskutiert haben, waren wir uns doch einig, für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Grundlage für ein auskömmliches Einkommen zu schaffen.” Ohne die Kräfte des Dachdeckerhandwerks sei schließlich keine Energiewende möglich. Aufgrund des Fachkräftemangels, der auch im Dachdeckerhandwerk herrscht, sei ein tariflicher Mindestlohn unausweichlich. Dabei solle nicht vergessen werden, dass die Rede von kleinen Handwerksbetrieben mit rund 5,5 Mitarbeitern sei. Diese leiden laut Bollwerk auch unter den hohen Material- und Energiekosten.
Besserer Schutz auch für Arbeitgeber im Dachdeckerhandwerk
Auch die Gewerkschaft begrüßt den Tarifabschluss. „Die Tarif- und Sozialpartner des Dachdeckerhandwerks übernehmen Verantwortung und gehen vorbildlich für fairen Wettbewerb und Sicherung der Einkommen einen gemeinsamen Schritt“, freut sich Carsten Burckhardt, Vorstandsmitglied der IG BAU. Denn durch die Erhöhung vom Mindestlohn profitieren die Beschäftigten doppelt. Neben dem Plus in den Brieftaschen seien die Fachkräfte auch vor Lohndumping geschützt. Die Betriebe wiederum werden dadurch vor der Billigkonkurrenz im Dachdeckerhandwerk geschützt. Ein tariflicher Mindestlohn in dieser Höhe ist eine gute Basis.