Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Chancen und Risiken am Bau

Foto: evablanco / envatoelements

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll die Wärmewende im Gebäudebestand beschleunigen und schafft nach monatelanger Unsicherheit erstmals wieder mehr Planungssicherheit für die Betriebe. Die Bauwirtschaft und das Handwerk begrüßen die größere Technologieoffenheit und neue Spielräume bei der Gebäudemodernisierung. Gleichzeitig stoßen gekürzte Fördermittel, zusätzliche Bürokratie und offene Kostenfragen auf Kritik. Das Gesetz eröffnet neue Marktchancen, stellt Bauunternehmen und Handwerksbetriebe jedoch auch vor erhebliche wirtschaftliche und organisatorische Herausforderungen.  

Kürzlich wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen und soll damit nach monatelanger Unsicherheit neue Leitplanken für die Wärmewende im Gebäudebestand setzen. Nach dem Beschluss des Bundestags und der Entscheidung des Bundesrats, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, besteht nun zumindest formale Planungssicherheit. Für Bauunternehmen, SHK-Betriebe, Elektrohandwerker und TGA-Fachbetriebe ist das ein wichtiges Signal. Denn Investitionen in Heizungstausch, Wärmepumpen, Hybridanlagen, Lüftungstechnik und energetische Sanierungen waren zuletzt häufig von politischen Diskussionen und wechselnden Förderbedingungen geprägt. So begrüßen Bauwirtschaft, Handwerk und Technische Gebäudeausrüstung vor allem die größere Technologieoffenheit. Gleichzeitig wächst die Kritik an sinkenden Förderkonditionen, zusätzlicher Bürokratie und offenen Fragen bei Kosten, Klimaschutz und der praktischen Umsetzung im Gebäudebestand.

Mehr Technologieoffenheit mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz eröffnet verschiedene Wege, um Gebäude künftig klimafreundlicher zu modernisieren. Positiv bewertet wird unter anderem, dass Raumlufttechnische Anlagen mit Wärmerückgewinnung als Erfüllungsoption aufgenommen wurden. Damit entstehen zusätzliche Möglichkeiten für wirtschaftlich sinnvolle Sanierungskonzepte, insbesondere bei komplexen Bestandsgebäuden. Doch auch die Gas- und Wasserstoffwirtschaft sieht im GModG einen wichtigen Schritt. Mit der geplanten Grüngasquote sollen Biomethan, Wasserstoff und synthetisches Methan künftig stärker in die Wärmewende eingebunden werden. „Klimaneutralität im Gebäudesektor wird nicht nur über den Austausch von Heizungen, sondern ebenso über die schrittweise Dekarbonisierung der eingesetzten Energieträger geschehen“, erklärt Timm Kehler, Vorstand des Verbandes Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft. Dadurch ergeben sich für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe zusätzliche Geschäftsfelder. Neben Wärmepumpen und Hybridheizungen könnten künftig auch moderne Gasbrennwerttechnik, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Lösungen zur energetischen Optimierung bestehender Gebäude stärker gefragt sein.

Förderkürzungen sorgen für neue Unsicherheit im Gebäudebestand

Doch während das GModG mehr Flexibilität schaffen soll, stoßen die parallel angekündigten Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auf deutliche Kritik. Insbesondere sinkende Fördersätze für Wärmepumpen und Maßnahmen in Mehrfamilienhäusern könnten Investitionen in energetische Sanierungen bremsen. „Mit dem GModG kommen neue Leitplanken für einen klimaneutralen Gebäudesektor. Mehr Technologieoffenheit und Flexibilität sind zwar richtig und geben Investitionen wieder mehr Spielraum“, warnt Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB). „Doch der entscheidende Test kommt erst noch: Ohne klare, verlässliche und praxistaugliche Regeln wird kein Bau-Turbo ausgelöst.“ Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) fordert darüber hinaus einen umfassenderen Blick auf die Modernisierung. Neben Heizungs- und Anlagentechnik müsse stärker berücksichtigt werden, wie Dächer, Fassaden und Fenster den Energiebedarf dauerhaft senken können. Gerade im Gebäudebestand bleibt die Gebäudehülle ein entscheidender Faktor für wirtschaftliche Sanierungslösungen.

Bürokratie und Kosten bleiben Streitpunkte

Kritik gibt es außerdem an zusätzlichen Nachweis-, Dokumentations- und Informationspflichten. Der GdW befürchtet höhere Verwaltungs- und Haftungsaufwände, während andere Verbände offene Fragen bei der sogenannten Bio-Treppe und der Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern sehen. „Ein Modernisierungsgesetz muss Investitionen einfacher, schneller und wirtschaftlicher machen“, betont GdW-Präsident Axel Gedaschko. „Stattdessen entstehen neue Nachweispflichten, während praxistaugliche Lösungen für Bestände und Quartiere fehlen.“ Damit bleibt das Gebäudemodernisierungsgesetz für die Bauwirtschaft ein zweischneidiges Schwert: Es schafft neue technische Spielräume, erhöht aber zugleich den Druck, Förderbedingungen, Kostenstrukturen und gesetzliche Vorgaben schnell in praxistaugliche Lösungen zu übersetzen.

Ist das Gebäudemodernisierungsgesetz ein Fortschritt für die Bauwirtschaft?

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Der Ansatz ist völlig richtig. Die Umsetzung von Vereinfachungen im Bausektor wird bisher allerdings von den verschiedenen Behörden unterwandert und einfach nicht durchgeführt. Man will sich das Heft in den Verwaltungen und in den Kommunen wohl „nicht aus der Hand nehmen lassen“.

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