Die Steigerung der Effizienz der eingesetzten Ressourcen ohne zusätzliche Bürokratie – das ist das Ziel des vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Richtlinen zum Abfall und Einwegkunststoff in nationales Recht. Es soll vor allem das Recycling von Rohstoffen mehr gefördert werden. Allerdings sieht das Handwerk noch deutliche Verbesserungspunkte, um diese Potenziale auch richtig nutzen zu können.
Das Ressourcenmanagement und die Ressourceneffizienz soll nachhaltig gesteigert werden. Das ist das große Ziel der Bundesregierung, das auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unterstützt wird. Dabei soll vor allem mehr Produktverantwortung der Hersteller und des Handels erreicht werden. Erweitert werden sollen aber auch die Anforderungen bei den Getrennthaltungspflichten für Abfallerzeuger und bei der Sammlung und Entsorgung. Damit ist auch das Handwerk maßgeblich von den neuen Gesetzesvorhaben betroffen.
Förderung von Reparaturen
Begrüßt wird außerdem die Förderung bei der Reparaturfähigkeit von Produkten. Das ist wiederum besonders für das reparierende Handwerk relevant. Rund sechs Prozent des handwerklichen Umsatzes geht auf dessen Konto. „Der ZDH unterstützt das Ziel der Bundesregierung, durch die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) die EU-Abfallrahmenrichtlinie sowie die EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht umzusetzen und damit das Ressourcenmanagement zu verbessern und die Ressourceneffizienz zu steigern”, erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.
Potenziale von Recycling für mehr Ressourcen-Effizienz nutzen
Der ZDH sieht jedoch noch einige Punkte, die verbessert werden könnten. Durch ordnungsgemäße Vorgaben sollten die Ziele für mehr Produktverantwortung erreicht werden, obwohl durch die EU-Abfallrahmenrichtlinie auch Maßnahmen ohne Gesetzescharakter zugelassen sind. Aus der Sicht des Handwerks sollten deshalb auch marktwirtschaftliche und freiwillige Instrumente eingesetzt werden. Das trifft insbesondere auf die Vorfestlegung auf Obhutspflichten und auf die Finanzierung kommunaler Reinigungsleistungen zu. Eine höhere Recycling-Quote kann nur durch mehr Rechtssicherheit für Verwender und durch Marktanreize geschaffen werden. Die Regelungen zur Produktverantwortung legen aber auch nahe, dass deren Vollzug eine höhere Bürokratie für die Betriebe mit sich bringen wird. Das müsse jedoch vor dem Hintergrund, dass die Handwerksbetriebe ohnehin schon übermäßig durch die Bürokratie belastet sind, unbedingt vermieden werden.