Das Bundeskabinett entscheidet am 6. November über zwei neue Gesetze, die allerdings Bauunternehmern und Handwerkern im deutschen Baugewerbe große Sorgen bereiten. Die neuen Regelungen könnten den Mittelstand erheblich benachteiligen und zu mehr Bürokratie führen. Statt Bürokratie abzubauen, werden dadurch eher zusätzliche neue Hürden geschaffen. Das Vertrauen in die Politik schwindet immer mehr. Denn inzwischen sind die Betriebe zunehmend beunruhigt, wenn die Politik von Bürokratieabbau spricht.
Morgen entscheidet das Bundeskabinett über zwei neue Gesetzesvorhaben: das Vergabetransformationsgesetz aus dem Bundeswirtschaftsministerium und das Tariftreuegesetz des Arbeitsministeriums. Das Baugewerbe fordert eine gründliche Nachbesserung der beiden Gesetzesentwürfe. Denn die Entwürfe würden nicht nur den Mittelstand benachteiligen, sondern auch mehr Bürokratie bedeuten. „Schon lange redet die Bundesregierung über Bürokratieabbau und verspricht, die Unternehmen in Deutschland zu entlasten“, erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB). „Statt aber Taten folgen zu lassen, werden den Betrieben die nächsten Bürokratiefesseln angelegt. Wir warnen eindringlich vor den Konsequenzen, die beide Gesetze anrichten würden.“
Der Mittelstand bleibt auf der Strecke
Der neue Referentenentwurf für das Vergabetransformationsgesetz sieht vor, dass es für die öffentliche Hand in Zukunft noch einfacher werden soll, die Planung von Projekten abzugeben. Normalerweise gilt die Losvergabe, Aufträge müssen nach Fachgebieten ausgeschrieben werden. Mit dem neuen Gesetz können die Bauherren einen Auftrag komplett ausschreiben und die Planung den ausführenden Unternehmen überlassen. Das Baugewerbe beanstandet, dass künftig nur noch die wenigen großen Konzerne bei öffentlichen Ausschreibungen mitbieten könnten. Das Nachsehen hätten die mittelständischen Baubetriebe und das ginge auch zu Lasten der Steuerzahler, denn nur ein breiter Wettbewerb des heimischen Mittelstands bringt gute Preise. Hinzu komme laut Pakleppa noch die höheren Vorgaben der Länder und der Kommunen, die dann noch mehr soziale Anforderungen und Ausschreibungsbedingungen vorgeben sollen. Das würde zwangsläufig zu mehr Dokumentationspflichten führen und dem Bürokratieabbau im Wege stehen. Damit torpediert die Bundesregierung das eigene Ziel zur Erhöhung des Wettbewerbs. Denn schon jetzt gäbe es bei 30 Prozent der öffentlichen Ausschreibungen nur noch einen Bieter.
Neue Gesetze verhindern den Bürokratieabbau
Eigentlich sollte auch das Gesetz zur Tariftreue den Wettbewerb fördern. Die Unternehmen sollten dabei stärker an die tariflichen Zahlungen gebunden werden. Das Gegenteil dürfte jedoch eher der Fall sein, befürchtet Pakleppa. Es kommen nicht nur solche Unternehmen zum Zuge, die tariftreu seien, sondern auch solche, die für die Dauer des Auftrags die Einhaltung der tariflichen Regelungen versprechen. Ob sich danach die Unternehmen wieder tariftreu verhalten, sei unerheblich. So könne eine Tarifbindung auf Dauer jedoch nicht eingehalten werden. Außerdem werde dadurch der Bürokratieabbau verhindert, denn es gibt zusätzliche bürokratische Hürden und mehr Kosten für alle. Leider sei es in der Zwischenzeit schon so weit, dass die Unternehmen Angst bekämen, wenn sie Bürokratieabbau hören. Beide Gesetzesentwürfe werden laut Pakleppa nicht gebraucht, sonders sorgen lediglich für mehr Bürokratie. Von Bürokratieabbau könne keine Rede mehr sein.


















Auch mittelständische Betriebe sind in der Lage als Generalübernehmer bei öffentlichen Projekten aufzutreten. Zusammen mit Planern aus der Region können sie viel besser im Wettbewerb bestehen, da die Architekten, die mit ins Boot geholt werden, die im Wettbewerb stehenden Projekte ideal auf die Anforderungen des öffentlichen Bauherren und auf die Fähigkeiten des Baubetriebes abstimmen können. Damit können funktionale, den Fähigkeiten des Bauunternehmers entsprechende und damit kostengünstige Projekte entstehen, statt absurden, überteuerten, dysfunktional Konstruktionen von Architekten den Vorrang zu geben, die weder die regionalen Bedingungen kennen noch darum bemüht sind, die Fähigkeiten ortsansässiger Unternehmen zu unterstützen.
Generalübernehmer stehen dazu viel stärker in der Haftung, Budgetgrenzen einzuhalten.
Aus diesem Gesichtspunkt halte ich eine solche Gesetzgebung für sehr sinnvoll.
Leider so nicht richtig, da ein mittelständisches Unternehmen meist überhaupt nicht die finanziellen Mittel und strukturellen Voraussetzung (Personal/ Abteilungen ) erbringen kann, um als GÜ aufzutreten!
Warum wird nicht einfach ein Verhandlungssystem nach der Abgabe erstellt, warum werden Architektenleistungen nicht fachkundig geprüft? Ganz einfach, weil allein das Fachwissen schon vorher fehlt! Man sollte an der Wurzel anfangen zu überarbeiten, anstatt es sich einfach zu machen und den Kopf einfach zu Wechseln und den Lobbyismus dadurch noch mehr zu pushen. Durch solche Entscheidungen stirbt der Mittelstand aus Deutschland komplett aus, weil europäisch gesehen ja alle günstiger sind, ….liegt vllt aber auch an unserer Steuerpolitik, aber die besprechen wir beim nächsten mal 😉
Als Architekt muss ich dieser Aussage deutlich wiedersprechen.
Die Entwürfe von Architekten sind nicht absurd, überteuert oder dysfunktional, diese Aussage ist eine absurde Unterstellung, sondern sind die Architekten mit ihrer Arbeit mit dem Anspruch an Funktion, Konstruktion und Gestaltung neben dem Bauherren auch der Gesellschaft gegenüber verpflichtet. Das ist die grundsätzliche Anforderung aus dem Architektengesetz. Besonders das Eingehen auf die regionalen Bedingungen spielen dabei eine Rolle, allerdings nicht mit dem alleinigen Ziel einem lokalen Unternehmen wirtschaftlichen Erfolg zu vermitteln, sondern unter Berücksichtigung des Ortes, der Landschaft, der Umwelt, der Baukultur, etc., also den tatsächlichen regionalen Bedingungen.
Die Unterordnung von Architektur und Planung unter die ausschliessliche kaufmännische Kontrolle von Unternehmen stellt einen Verlust von Transparenz und Kostenkontrolle für die Gesellschaft und Politik dar. So entsteht weder Baukultur oder eine lebenswerte Umwelt, da diese bei der kaufmännischen Selbstoptimierung von Firmen keinen Fürsprecher und somit keinen Belang hat.
Weiterhin ist das für den Berufsstand der Architekten ruinös, da erfahrungsgemäß die Unternehmen im Preiswettbewerb wenig Interesse haben auskömmliche Honorare zu erstatten, wenn überhaupt dann bestenfalls erst bei Erhalt des Zuschlags. So wird ein Berufsstand zum Spielball der dann ‚mächtigeren‘ Unternehmen, die darüber am längeren Hebel sitzen. Zudem wird das Einhalten von baurechtlichen Vorgaben, Normen und Richtlinien bei so einem Vorgehen allein der Architektenschaft überlassen, aufgebürdet, ohne Verständnis oder Wertschätzung durch das fachfremde Unternehmen, und so das Risiko und die Haftung für sich kostengünstig einseitig verlagert.
Die unabhängige Überwachung von Baukosten durch Architekten würde bei einer Verlagerung dieser in das Auftragsverhältnis des Unternehmens zudem völlig verloren gehen und – etwas überspitzt formuliert – dazu führen das die Unternehmen ‚billige‘ Lösungen ‚teuer‘ an den Auftraggeber / die Gesllschaft verkaufen können.
Es ist sicher richtig, dass bei entsprechend gut strukturierten und vom öffentlichen Bauherren überprüften Kooperationen von Bauunternehmen mit Architekturbüros kostengünstig hohe Bau- und Baukulturelle Qualität entstehen kann. Aber die guten Beispiele sind rar. Die grosse Masse an baulichen Umsetzungen von schlüsselfertig oder sonstigen Bauunternehmen, Großkonzernen, zeigt ein sehr niedrig angesetztes Qualitätsdenken in Bezug auf das, wofür Architekten als Berufsstand stehen und eintreten. Der Begriff ‚Bauträgerhaus‘ drückt das leider bereits aus. Hier besteht Verbesserungsbedarf, den die Bauwirtschaft durchaus ja freiwillig leisten könnte, aber offensichtlich nicht will.
Ein Bürokratieabbau, der die Aufträge komplett in einem Los ausschreibt ist allein daher schon nicht zu befürworten.
Die Trennung von Planung und Ausführung hat eine hohe Bedeutung für die Gesellschaft. Wenn man Planung und Ausführung bei Generalübernehmern koppelt, so sollte die auskömmliche Honorierung der Architekten nach HOAI und die Planungsqualität vom Auftraggeber überwacht, vorgegeben und kontrolliert werden, ebenso wie die Kostentransparenz. Ob das allerdings die ‚Bürokratie‘ in den Bauämtern entlastet ist zu bezweifeln und enthält immer noch das Risiko das darüber planerische, baukulturelle Defizite als Resultat gegeben sind.
Bürokratieabbau der einseitig nur auf Kosten hin optimiert ausgerichtet ist, vernachlässigt alle anderen Qualitätsbelange des Planen und Bauens. Bürokratieabbau der ohne Eigenleistung der Auftraggeber nur darauf beruht Dritten mehr Lasten aufzubürden ist letztendlich Missbrauch, Vernachlässigung der eigenen Aufgaben und in Summe verantwortungslose Politik.
Wo führt das noch hin?
Immer mer Gesetze machen unser Leben schwer.
In den Ämtern sitzen unqualifizierte Leute, die oft keine Ahnung haben mit dem was sie tun und damit anrichten.